Überarbeitetes Naturschutzgesetz: Flexiblere Gartenhäuschen

Das Naturschutzgesetz von 2018 wurde überarbeitet. Die größte Neuerung sind härtere Strafen für Umweltsünder*innen.

In Luxemburg ist „Natur auf Zeit“, wie hier auf einer Brachfläche in Dresden, nicht möglich. (Foto: CC0 ubahnverleih/Wikimedia)

Am Dienstag, dem 18. Januar beschloss das Parlament einige Änderungen am Naturschutzgesetz. Das ist noch gar nicht so alt, es stammt aus dem Jahr 2018. So ist kein komplett neuer Text abgestimmt worden, sondern es wurden lediglich einige Schwachstellen ausgebügelt. Damit sind aber längst nicht alle zufrieden: Während sich die konservativen Oppositionsparteien mehr Flexibilität wünschen, moniert der Mouvement écologique das Kompensationssystem.

In seiner Rede betonte der Berichterstatter des Gesetzes François Benoy (Déi Gréng), dass der Naturschutz mit dem Gesetz gestärkt und administrative Hürden abgebaut würden: „Die Formulierungen sind präziser und wir haben einige neue Elemente aufgenommen, wie das Verbot, wilde Tiere zu verstümmeln.“ Außerdem sind Baumdenkmäler nun im Naturschutzgesetz statt wie bisher beim Denkmalschutz aufgehoben. Im Anhang des Gesetzes findet sich nun eine Liste der geschützten Biotope – das war nötig geworden, nachdem 2018 ein Urteil der Cour constitutionnelle eine fehlende oder allzu breite Definition des Begriffs für verfassungswidrig erklärt hatte.

Außerdem wurde das Strafmaß für Umweltkriminalität erhöht, womit das Parlament laut Benoy den Wünschen der Staatsanwaltschaft nachkommt. Dadurch hat die Polizei nun die Möglichkeit, anders zu ermitteln – zum Beispiel durch Überwachung von Verdächtigen. Änderungen an Bauten in der Grünzone können nun einfacher vorgenommen werden. Wird ein Wohngebäude, das in so einer Zone steht, durch eine Naturkatastrophe zerstört, kann es wieder aufgebaut werden – das war vorher nicht möglich.

Zu streng oder nicht streng genug

Der CSV sind besonders die letzten beiden Punkte ein Dorn im Auge. Gilles Roth beklagte in seiner Rede – wie auch schon in der Umweltkommission – dass das Strafmaß für manche Körperverletzungsdelikte niedriger sei. Die Abgeordnete Martine Hansen sprach von mangelnder Transparenz und kritisierte, es sei immer noch zu kompliziert, Gebäude in der Grünzone zu verändern. „Dadurch, dass der Umweltminister bewerten muss, ob das Gebäude sich in die Umwelt einfügt, ist die Bewertung viel zu subjektiv. Das öffnet Tür und Tor für weitere ‚Gaardenhäischen-Affären’!“, so die Fraktionssprecherin der CSV.

Ein weiterer Kritikpunkt teilt sich die konservative Partei mit dem Mouvement écologique: Die sogenannte „Natur auf Zeit“, also Flächen die nur einige Jahre der Natur überlassen werden, um danach bebaut zu werden, ist nicht möglich. Dadurch würden Besitzer*innen aufkommende Biotope auf brachliegenden Flächen zerstören, weil sie fürchteten, ansonsten bei einer späteren Nutzung Kompensationszahlungen leisten zu müssen. Ein reduzierter Schutzstatus für diese Flächen würde bedeuten, dass sie „zumindest für einen begrenzten Zeitraum als Lebensraum für Arten gewonnen werden können“, urteilte die Umwelt-NGO in einer Pressemitteilung vor der Abstimmung am vergangenen Dienstag. Sie kritisierte aber auch das Kompensationssystem, das zu viel Spielraum für Naturzerstörung ließe, die erst Jahre später an anderen Orten kompensiert werden müsse.

Obwohl Déi Lénk und Piratepartei nicht mit allen Punkten des neuen Gesetzes einverstanden waren, stimmten sie dafür. Die ADR hingegen sah sich in Fundamentalopposition: Ihr Redner Fred Keup monierte in der Parlamentsdebatte fernab vom Thema das Bevölkerungswachstum als angebliche Ursache von Biotopzerstörung.


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