Am vergangenen Donnerstag gab das „Zentrum fir urban Gerechtegkeet“ (Zug) bekannt, seinen Prozess gegen Luxemburg-Stadt gewonnen zu haben. Die Cour administrative, das höchste Verwaltungsgericht des Landes, gab dem Verein recht: Die Stadt muss die vom Zug geforderten Dokumente veröffentlichen. Darunter fällt auch die interne Analyse der Gemeinde, die untersuchte, wie viele Zebrastreifen nicht mit dem „Code de la route“ konform sind. Einblick in eine Datenbank zu Straßenmarkierungen wird aus technischen Gründen lediglich vor Ort gewährt. In dem weitreichenden Urteil stellte das Gericht fest, dass Dokumente nicht automatisch geheim seien, wenn sie in nicht-öffentlichen Sitzungen des Schöff*innenrates besprochen werden. Berufe sich ein*e Politiker*in in einer öffentlichen Sitzung auf ein Dokument, verlasse es dadurch den internen Bereich und werde öffentlich. Fehler und häufige Aktualisierungen seien auch kein Grund, Informationen geheimzuhalten, so das Gericht weiter. „Zug hat nicht gewonnen, sie kriegen keinen Zugang auf die Datenbank, sondern nur das, was wir ihnen schon vorgeschlagen hatten“, sagte die Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP) im Gespräch mit der woxx. Sie betonte, die Stadt würde das Urteil nun umsetzen und Zug die geforderten Dokumente schicken. Das Zug feierte das Urteil als „Sieg für alle, denen demokratische Kontrolle und der Zugang zu Informationen wichtig sind“. Im Sommer starte das „Safe Crossing“-Projekt neu, Freiwillige könnten dann Zebrastreifen in weiteren Orten analysieren. Außerdem plane man einen Transparenzfonds für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz.
ZUG gewinnt gegen Stadt Luxemburg
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