MENSCHENRECHTE: Ein Schlag ins Wasser

Zugang zu Wasser als universelles Menschenrecht ? bei der Abstim-mung in der UNO hierüber enthielt sich Luxemburg. Der Außenminister und sein Ministerium befinden sich nun in Erklärungsnot.

In Bolvien ist Wasser eine Mangelware. Der südamerikanische Staat initiierte den UN-Resolutionsentwurf „Wasser als Menschenrecht”.

Am Mittwoch vergangener Woche stimmte die UN-Vollversammlung über den Resolutionsentwurf Boliviens ab, den Zugang zu sauberem Trinkwasser als ein universelles Menschenrecht zu deklarieren. Zwar erhielt der Entwurf die Zustimmung von 122 Nationen und galt damit als angenommen, doch 41 Staaten enthielten sich der Stimmabgabe, und auch die Luxemburger Delegation stimmte weder dafür noch dagegen.

In einer Mitteilung an die Presse sprach die Jonk Lénk daraufhin von einem regelrechten Skandal. Gerade das Großherzogtum als wirtschaftlich florierendes und wohlhabendes Land sollte sich der weltweiten Knappheit und ungerechten Verteilung von Wasser bewusst sein. „Ja, ich finde auch, dass es berechtigt ist, wenn man von einem Skandal spricht?, pflichtete der DP-Abgeordneter Eugène Berger bei, der bereits am Freitag eine parlamentarische Anfrage formulierte. Mit dieser erhofft er sich eine ausführlichere Stellungnahme als die des Außenministers Jean Asselborn, der auf RTL Radio die Enthaltung mit der gemeinsamen Linie der Europäischen Union begründet hatte.

Ursprünglich hatten die 27 EU-Mitgliedsstaaten vereinbart, sich bei der UN-Abstimmung geschlossen zu enthalten. Jedoch entschieden sich acht Länder dafür, von der gemeinsamen Vereinbarung abzuweichen und für den Entwurf zu stimmen. „Im Prinzip hat sich Luxemburg an die EU-Position gehalten. Die acht abgesprungen Staaten haben dies aus juristischen Überlegungen gemacht, und auch aus juristischen Überlegungen ist Luxemburg bei dieser Position geblieben?, so das Außenministerium. Eugène Berger findet diese Erklärung jedoch ungenügend: „Ich weiß, dass Luxemburg die Absicht hatte sich zu enthalten, aber man könnte auch als kleines Land den Mut und die Zivilcourage aufbringen, die einige europäische Länder wie Deutschland, Frankreich und Belgien gezeigt haben.“

Als zweiten Grund für die Enthaltung Luxemburgs führte das Außenministerium ein laufendes Projekt des UN-Menschenrechtsrats in Genf an, das ebenfalls auf die Umsetzung des Grundrechts auf Wasser abzielt. „Luxemburg bevorzugt den Prozess im Menschenrechtsrat vor dieser Resolution in der UN-Vollversammlung“, beteuert das Ministerium. „Man muss betonen, dass wir auf gar keinen Fall dagegen gestimmt, sondern dass wir uns enthalten haben. Und wir waren präsent, denn wir hätten uns auch einfach abmelden können.“

Wenn es so klar ist, dass Luxemburg die Position des Menschenrechtsrats vertritt, dann stellt sich doch die Frage, weshalb diese Tatsache bislang seitens der Regierung unerwähnt blieb. Genauso fragt sich, was Luxemburg – trotz seiner Präferenz für das Genfer Projekt – daran gehindert hat, für den Resolutionsentwurf zu stimmen und seinen drei Nachbarländern zu folgen. Ein schlechtes Licht auf das Großherzogtum hat die Enthaltung allemal geworfen. Luxemburg findet sich nun in der Reihe derjenigen Länder wieder, die sich vor allem aus wirtschaftlichen Gründen der Abstimmung enthalten haben.

Vor der Rentrée ist mit einer öffentlichen Erklärung wohl nicht zu rechnen. Sechs Wochen hat der Jean Asselborn Zeit, die parlamentarische Anfrage Bergers zu bearbeiten und zu beantworten. Drei Wochen davon ist er im Urlaub. Genug Zeit also, um sich eine passende Antwort zurechtzulegen.


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