Der Entwurf fĂĽr ein Partnerschaftsgesetz der CSV/DP-Regierung ist alles andere als ein groĂźer Wurf, sondern zielt an den Interessen der Betroffenen meilenweit vorbei.
„Die haben auf etwas geschossen, auf das noch nicht zu schieĂźen war.“ Anfang Februar hatte ein sichtlich verärgerter Premier Jean-Claude Juncker die Kritik der politischen Opposition und der Presse am Entwurf zum neuen Lebenspartnerschaftsgesetz auf einem Pressebriefing zurĂĽckgewiesen. Damals waren AuszĂĽge aus dem Gesetzesvorhaben vorzeitig an die Ă–ffentlichkeit gelangt. Junckers Vorwurf: Das geplante Gesetz wĂĽrde unzulässigerweise attackiert, obwohl wichtige Teile – die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen AusfĂĽhrungen – noch gar nicht vorlägen. Seit Dienstag liegt nun der Entwurf „zu den Auswirkungen gewisser Partnerschaften“ in seiner Gesamtheit vor – und es darf weiter „geschossen“ werden.
„Der Text beweist die Provinzmentalität der Regierung“, erklärte die grĂĽne Parteisprecherin Viviane Loschetter auf einer Pressekonferenz am vergangenen Montag. In einer Pressemitteilung mit dem Titel „Le partenariat luxembourgeois: un PACS perverti“ analysierten DĂ©i GrĂ©ng, die sich seit Jahren fĂĽr eine Entprivilegierung der Ehe, die Homoehe (siehe woxx Nr. 595) und fĂĽr individualisierte Rechte stark machen, das Profil des geplanten PACS. Dieser richte sich mit seinen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen in erster Linie an ältere Paare, die aus einem berufstätigen, besserverdienenden Mann und einer erwerbslosen Frau bestehen und die nach einer gescheiterten Ehe einen zweiten Versuch machen wollen, ohne gleich heiraten zu wollen. Laut einer Studie des „Centre d’Etudes des Populations, de PauvretĂ© et de Politiques Socio-Economiques“ (CEPS) von 1999 machen diese Paare aber lediglich 8,3 Prozent der unverheirateten Paare aus. Ihnen stehen 88,1 Prozent, in denen beide PartnerInnen berufstätig sind, gegenĂĽber.
Der Entwurf sieht unter anderem eine Ausweitung der abgeleiteten Rechte auf nicht-eheliche Partnerschaften, die Senkung der Erbschaftsteuer von 15 auf fĂĽnf Prozent fĂĽr so genannte „Partnerschaften“ sowie einen steuerlichen Freibetrag in Höhe von 9.780 Euro pro Jahr fĂĽr einen berufstätigen Partner vor, vorausgesetzt der oder die LebenspartnerIn geht keiner bezahlten Arbeit nach. KĂĽnftig können somit nicht-berufstätige PartnerInnen – drei Jahre nach Bestehen des „partenariats“ – als Familienangehörige in der Renten- und der Krankenkasse mitversichert werden.
„Das ist ein Schuss in die falsche Richtung“, sagt die LSAP-Abgeordnete Lydie Err gegenĂĽber der woxx. Auch sie ĂĽbt Kritik an den geplanten Regelungen. „Eigentlich steuern wir längst auf die Individualisierung zu, aber die CSV macht mit jedem neuen Gesetzesprojekt einen Schritt in die alte Richtung.“ Dass die hiesige Regierung nicht vom katholisch-konservativen Familienverständnis lassen will, zeigt folgendes Zitat von Justizminister Luc Frieden aus einem „Wort“-Interview: „Die soziale Absicherung des nicht-berufstätigen Partners ist eines der Hauptziele des Projekts.“
Das erklärt auch, warum die gegenseitige Unterhaltspflicht im neuen Gesetz eine zentrale Rolle einnimmt – fĂĽr Lydie Err ein weiterer Stein des AnstoĂźes: „Damit wird die Trennungslinie zwischen Ehe und Partnerschaft verwischt.“ Die LSAP-Abgeordnete, die 1995 einen Gesetzesentwurf fĂĽr eine „union libre“ vorgelegt hatte, plädiert fĂĽr eine klare GĂĽtertrennung bei nicht-ehelichen Lebenspartnerschaften- ähnlich wie im französischen PACS und im belgischen „contrat de vie commune“. SchlieĂźlich, so Err, solle die „Lebenspartnerschaft“ im Unterschied zur Ehe eine schnelle, unkomplizierte Trennung ohne weitere Verpflichtungen ermöglichen.
Garantiert ist das mit dem neuen Entwurf nicht: Zwar reicht eine schriftliche Erklärung aus, um die Verbindung wieder zu lösen, Artikel 12 räumt dem Gericht jedoch die Möglichkeit ein, im Bedarfsfall Alimente an den oder die verbleibenden ehemalige LebenspartnerIn anzuordnen.
Minimalistisch und halbherzig
Auch das Statement der Schwulenorganisation „Rosa LĂ«tzebuerg“ zum neuen Partnerschaftsgesetz fällt geharnischt aus – wenngleich aus anderen GrĂĽnden. Der Entwurf sei eine „absolut minimalistische Regelung der finanziellen und materiellen Seiten einer nicht-ehelichen Partnerschaft“ und trage „nur äuĂźerst halbherzig zu einer wirklichen ‚Anerkennung‘ gleichgeschlechtlicher Paare bei“, heiĂźt es in einem Leserbrief an die Luxemburger Presse (siehe woxx Nr. 639).
Kritik ĂĽbt die Organisation unter anderem daran, dass der Abschluss der im Gesetz vorgesehenen „Partnerschaftserklärung“ vor einem Friedensrichter die beabsichtigte symbolische Wirkung einer standesamtlichen Trauung entbehrt und zudem keinerlei Auswirkung auf das zivilrechtliche Statut der beiden PartnerInnen haben wird.
Das CSV/DP-Projekt schweigt aber noch gegenĂĽber anderen fundamentalen Fragen, wie dem Besuchs- und dem Zeugnisverweigerungsrecht, dem Namensrecht, beamten- und ausländerrechtlichen Fragen – und, wen wundert’s? – gegenĂĽber der Adoption.
Luc Frieden begrĂĽndete die fehlende Regelung des Aufenthaltsstatuts damit, dass derzeit noch auf eine europäische Direktive gewartet werde. Wie vorgeschoben dieses Argument ist, zeigen jedoch Länder wie die Niederlande, Deutschland und Frankreich. Dort erhalten ausländische PartnerInnen bei Eintritt in die gesetzliche „Lebenspartnerschaft“ automatisch (zum Teil nach einer Frist) eine Aufenthalts- und eine Arbeitsberechtigung.
Konservativer Knick in der Optik
Als „amibitiös“ bezeichnete dennoch Jean-Claude Juncker im „Jeudi“ vom 2. Mai den Minimalentwurf und will, auch wenn der Text nicht in allen Punkten Satisfaktion bringe, einen Vergleich mit dem Ausland nicht scheuen. Unerwähnt bleibt allerdings die Tatsache, dass homosexuelle Paare in Deutschland immerhin ein kleines Sorgerecht haben und in den Niederlanden sogar adoptieren dĂĽrfen.
Vielleicht bezieht der Staatsminister sich ja ausdrĂĽcklich auf den steuerrechtlichen Teil. Dieser fällt im Vergleich zu Belgien oder Deutschland finanziell betrachtet gar nicht so schlecht aus. Eine gemeinsame steuerliche Veranlagung von gleichgeschlechtlichen LebenspartnerInnen ist dort bislang gescheitert – wegen der Blockadehaltung der Christlichkonservativen und der Liberalen. Anders ist es aber in Dänemark, Niederlande oder Norwegen: Dort genieĂźen homosexuelle Lebenspartnerschaften – ganz im Sinne des Artikels 21 der Grundrechtecharta der EU vom 7. Dezember 2000, die ausdrĂĽcklich „jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts … oder der sexuellen Orientierung“ verbietet – auch steuerlich die gleichen Rechte wie heterosexuelle Ehepaare. Viviane Loschetter präsentierte ihrerseits eine Erklärung fĂĽr die eklatanten LĂĽcken im Regierungsprojekt: Die GrĂĽnde dafĂĽr, dass im Entwurf die BedĂĽrfnisse der heutigen Gesellschaft nicht thematisiert wĂĽrden, lägen, so die GrĂĽne, vor allem an den Redetabus der „konservativen und intoleranten Partei CSV“, die es nicht fertig brächte, ĂĽber Sexualität im Allgemeinen und gleichgeschlechtliche Liebe im Besonderen zu sprechen.
Ines Kurschat
___________________________
4. Gay mat an diesem Samstag, 11. Mai in Luxemburg (Place d’Armes) unter dem Motto „TrOUT iech!“ Die VeranstalterInnen wollen dort auch auf das Gesetzesprojekt eingehen.

