„Es ist ein fataler Zeitverlust“, so Alain Origer, Drogenbeauftragter im Gesundheitsministerium. Grund für die Missstimmung: Das Luxemburger Verwaltungsgericht hat die Genehmigung zum Bau der neuen Fixerstube in der hauptstädtischen Rue d’Alsace annulliert. Die Firma Paul Würth hatte gegen diese Baugenehmigung geklagt, da der geplante Standort in unmittelbarer Nähe zum Firmensitz liegt. Ausschlaggebend für das negative Urteil war, dass es sich bei dem Gelände um ein so genanntes “Terrain à études” handelt, auf dem lediglich provisorische Gebäude errichtet werden dürfen, die neue Anlaufstelle für Drogenabhängige war jedoch als feste Gebäudestruktur geplant. „Es gab keine Solidarität mit dem Projekt“ beklagt sich Origer. Das Gericht habe letztlich eine ganz lexikalische Lesart des Bebauungsplanes und der „aménagements facilement amovibles“ angewandt. Es würde nun die Möglichkeit geprüft Berufung einzulegen. Der Standort in der Rue d’Alsace sei mittlerweile der vierte Standort, der für die Fixerstube im Gespräch war. „Falls wir die bestehende Fixerstube, welche sich in Containerstrukturen in der Route de Thionville befindet, aufgrund von unzureichenden Sicherheits- oder Hygienebedingungen schließen müssen, dann werden auch gewisse Bürgerinitiativen, die Lösungsfindungen verhindert haben, in dem eigenen Bezirk merken, was eine Fixerstube bisher geleistet hat“, so Origer.
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