Ein elektrischer Hilfsmotor kann jenen Verkehrsteilnehmern, die bislang im hügeligen Luxemburg das Fahrrad verschmähten, den Wunsch zur bequemen umweltbewussten Mobilität erfüllen. Wenn das Gefährt denn zugelassen wird. Das ist scheinbar nicht so einfach, weshalb die DP-Abgeordenete Anne Brasseur beim Nachhaltigkeitsminister um Aufklärung über das vorgesehene Prozedere gebeten hat. Anders als die mit stärkeren Motoren ausgerüsteten Scooter schalten die Pedelecs ihre Motoren bei einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h ab und sie dürfen auf den Fahrradwegen benutzt werden. Juristisch gelten sie immer noch als Fahrräder. Trotzdem sollen sie zulassungspflichtig sein? Claude Wiseler rechtfertigte die Notwendigkeit alle so genannten „Pedelecs“ im Kontrollzentrum Sandweiler anzumelden mit dem Hinweis, dass nur so die Sicherheitsstandards überprüft werden können. Die ausgestellte Vignette ist zudem kostenpflichtig. Alle fünf Jahre muss der Besitzer eines motorisierten Fahrrads 20 Euro zahlen. Das Geld deckt nach Angaben des Ministers die Kosten des bürokratischen Aufwands. Wer auch von den Bürokratiehügelchen unbeeindruckt ist, kann sich auf der Internetseite www.oekotopten.lu über alle Pedelec-Modelle, die in Luxemburg im Angebot sind, informieren.
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