NASSE ZEITEN: Wasser im Innenministerium

Kontroverse um das Wasserwirtschaftsamt: Die neue Behörde wird dem Ressort von Michel Wolter zugeordnet. Wird aus dem CSV-Politiker damit ein Superminister? Das Umweltministerium verliert jedenfalls Kompetenzen.

Über das Wasserwirtschaftsamt streiten sich die politischen Geister: Für die einen ist es „eine Totgeburt“ oder „ein fauler Kompromiss“, die anderen erwarten von der sich noch im Geburtsstadium befindenden Behörde eine höhere Effizienz in der Wasserpolitik. Zwar existiert das dem Innenministerium von Michel Wolter (CSV) zugeordnete Amt faktisch schon seit einem Dreivierteljahr, die gesetzliche Legitimation fehlt ihm allerdings noch. Dazu wurde am 25. Juli in der Chamber ein Projet de loi deponiert.

In Luxemburg war die Wasserwirtschaft bisher auf mehrere Ministerien verteilt: Landwirtschafts-, Umwelt-, Gesundheits-, Transport- und Innenministerium sowie das Ministerium für öffentliche Bauten. Mit der Schaffung des Wasserwirtschaftsamts, das dem Innenministerium unterstellt sein soll, fusionierten die einzelnen Bereiche, sagt Paul Hansen, designierter Leiter der rund 70 MitarbeiterInnen umfassenden Behörde.

„Le Gouvernement a opté pour une politique concentrée en matière de gestion de l’eau qui aura comme finalité le regroupement des différents aspects ayant trait à l’économie de l’eau“, heißt es in der Koalitionsvereinbarung von CSV und DP vom Juni 1999. Die einzelnen Bereiche sollten in einer Körperschaft zusammenlaufen. Ziel sei eine integrierte Wasserwirtschaft.

Die parlamentarische Kommission für Umwelt und Energie hatte bereits 1990 in einem Bericht darauf hingewiesen, dass die luxemburgische Gesetzgebung zur Wasserwirtschaft nicht mehr den Anforderungen der Gegenwart entspräche. Das älteste Gesetz gehe sogar bis ins Jahr 1669 zurück. Eine vollständige Reform sei deshalb dringend notwendig. Doch die blieb vorerst aus. „Es kam einfach nicht dazu“, erklärt Hansen die jahrelange Untätigkeit. Erst nachdem im Februar 1996 die Europäische Kommission mit Beratungen über die EU-Wasserpolitik begonnen hatte, sei Bewegung in die Diskussion gekommen, so der bisherige Direktor im Umweltministerium. Ein Jahr später legte die EU-Kommission eine „Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Gewässerpolitik“ vor.

Überfällige Reform

Die EU-Richtlinie trat schließlich am 22. Dezember 2000 in Kraft. Damit fiel auch der Startschuss für eine zusammenhängende Gewässerschutzpolitik in Europa, die über Staats- und Ländergrenzen hinweg eine koordinierte Bewirtschaftung der Gewässer bewirken soll – mit besonderem Akzent auf der Ökologie: „Durch die Richtlinie werden insbesondere neue Impulse für einen stärker ökologisch ausgerichteten ganzheitlichen Gewässerschutz erwartet“, teilte das deutsche Bundesumweltministerium im Juli diesen Jahres mit. Die Ziele der Richtlinie, die bis Ende 2003 in nationales Gesetz umgesetzt sein muss, sind in Artikel 1 festgelegt: Unter anderem soll dabei der Zustand der das Wasser betreffenden Ökosysteme und des Grundwassers bis 2015 geschützt und verbessert werden.

„Auch für das Wasserwirtschaftsamt hat der Umweltschutz oberste Priorität“, sagt Hansen. Die „directive-cadre“ hat laut Projet de loi die „protection et l’amélioration des écosystèmes aquatiques“ sowie „la promotion d’une utilisation durable des ressources en eau“ zum Ziel. Die Programme zur Überprüfung des Wasserzustands sollen im Jahr 2006 einsatzfähig sein, bis 2009 sollen Maßnahmen entwickelt werden. Zu den Hauptaufgaben des Expertenteams, das in vier Divisionen eingeteilt ist – Hydrologie, Wasserschutz, Grund- und Trinkwasser sowie Labor -, gehören nach den Worten des zukünftigen Direktors unter anderem die Renaturierung der Flüsse und der Ausbau von Kläranlagen. Wie veraltet Letztere teilweise sind, war erst vor kurzem wieder deutlich geworden, als zwischen Hesperingen und der Hauptstadt zahlreiche tote Fische ans Ufer geschwemmt worden waren. Die Kläranlage hatte dem steigenden Wasserpegel nicht standhalten können. „Wir müssen alle Kläranlagen nachrüsten“, meint der zukünftige Direktor des Wasserwirtschaftsamts und fügt hinzu: „Zudem müssen Rückhaltebecken eingebaut werden.“

„Unwürdig für unser Land“

Die Kritiker stört vor allem die Zuordnung des Amtes zum Innenministerium. Der DP-Gewässerexperte Gusty Graas begrüßt zwar die Bündelung der Wasserkompetenzen, schränkt aber ein: „Das Amt gehört ins Umweltministerium. Alles andere wäre ein Anachronismus.“ Der Liberale befürchtet, „dass die ökologischen Kriterien in den Hintergrund geraten“. Außerdem sei der Neubau von Kläranlagen erforderlich. „Zwischen Schengen und Wasserbillig gibt es keine einzige Kläranlage. Das ist unwürdig für unser Land“, so Graas.

Einen faulen Kompromiss nennt der Déi Gréng-Abgeordnete Camille Gira das Projet de loi. Dies gelte besonders für Artikel 14, der Änderungen der „loi modifiée du 11 août 1982 concernant la protection de la nature et des ressources naturelles“ beinhaltet. Gira hält es ebenfalls für unsinnig, die Kompetenz über das Wasser beim Innenministerium anzusiedeln. Dort habe man nicht das notwendige Gespür für Umweltschutz, so der Grüne. Im Wasserwirtschaftsamt wären mehrheitlich Hydrauliker und keine Umweltschützer am Werk. Die Behörde sei nicht mehr als eine „Totgeburt“.

„Eine Schwächung des Umweltministeriums“, beklagt auch Alex Bodry. Der Ex-Umweltminister warnt davor, stattdessen das Innenministerium zu einer Art „Superministerium“ zu machen. „Eine krasse Fehlentscheidung“, empört sich der LSAP-Politiker. Die CSV, mit der die Reform des Wasserschutzes zuvor nicht machbar gewesen sei, versuche nun, ihre politische Machtposition auszuspielen. In dem Projet de loi lebe der Geist der Administration des Services Techniques de l’Agriculture (Asta) weiter. Zudem ist der Text nach Bodrys Meinung unausgegoren. „Nicht nur, dass er schlecht formuliert ist. Es steht fast nichts drin“, urteilt Bodry. In der Tat: Außer einem administrativen Rahmen bietet der Entwurf nur wenig. Zündende Ideen sind darin kaum zu finden.

Stefan Kunzmann


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