Kurz bevor die Privatbeamten- und die Arbeiterkammer einen gemeinsamen Bericht zur Einführung des Einheitsstatuts vorlegen sollen, meldet sich „déi Lénk“ mit einer detaillierten Stellungnahme zu Wort. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall soll fortan für alle Arbeitnehmer vom Arbeitgeber und nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Damit erhöht sich die Abhängigkeit der Arbeitnehmer, da sie im Streitfall ihren Lohn vor Gericht einklagen müssen. Dass die ursprünglich von den beiden großen Gewerkschaften vorgeschlagene Zahlung durch die Krankenkasse nicht beibehalten wurde, sei vor allem auf Druck der Versicherungsbranche geschehen. Die hofft jetzt auf ein einträgliches Geschäft, weil einzelne Arbeitgeber sich auf privatem Weg rückversichern werden. Nachteile bestehen auch bei der Überstundenregelung. Zwar gebe es demnächst mehr Bares, doch werden diese Gelder weder bei der Lohnfortzahlung, noch bei der Berechnung der Renten berücksichtigt. Die Linken bedauern zudem die Abschaffung der demokratischen Kontrolle der Kassen durch die Arbeitnehmer: Der Rentenfonds wird fortan von einem Komitee im stillen Kämmerlein verwaltet – dem zur Hälfte Vertreter des Finanzplatzes angehören.
Weibliche Genitalverstümmelung in Luxemburg
Im Nachgang einer UNICEF-Studie zu weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) in Luxemburg, die im April 2026 veröffentlicht wurde, hatten die LSAP-Abgeordneten Claire Delcourt und Mars Di Bartolomeo eine parlamentarische Anfrage zum Thema gestellt. Vergangenen Montag erfolgte die Antwort, der sich neben den drei adressierten Minister*innen der...

