ORK: Kinder nach der Trennung

von | 26.11.2010

Das Ombuds-Comité fir d’Rechter vum Kand legte seinen jährlichen Bericht vor. Dieses Mal sprach das Comité Empfehlungen zum Thema Trennungsituationen und Sorgerecht aus.

„Anne, die Mutter von drei Mädchen zwischen 7 und 13 Jahren war sehr nachtragend gegen ihren Ex-Mann. Jede Ausrede war gut, um ihm die Kinder an den Wochenenden vorzuenthalten. Heute hat sie eingesehen, dass der Kontakt den Mädchen und auch ihr selbst gut tun.“ Oder: „Die neunjährige Lena ist seit ihrer Geburt behindert. Ihr Vater will nichts mit einem behinderten Kind zu tun haben. Nur gelegentlich überweist er die zu zahlenden Alimente und schreibt dann verachtende Sätze wie „Hunde- oder Pferdefutter“ auf seine Überweisungen. Lena wartet trotzdem auf ihn.“ Das sind nur zwei Beispiele die im Gutachten, welches das Ombuds-Comité fir d’Rechter vum Kand (ORK) diese Woche vorgestellt hat, thematisiert werden. Da die Mehrzahl der 154 eingereichten Dossiers schwierige Trennungsituationen sowie die Frage des Sorgerechtes betreffen, standen diese denn auch im Mittelpunkt des ORK-Gutachtens. „Es ist der Konflikt zwischen den Eltern, der dem Kind schadet, und nicht die Trennung an sich“, meint die Ombudsfrau Marie Anne Rodesch-Hengesch.

Die Kinder sollten nicht in die finanziellen Auseinandersetzungen der Eltern einbezogen werden. Kinder liebten im Allgemeinen Mutter und Vater. Wenn die Eltern sich trennten, stünden die Kinder oft in einem ständigen Loyalitätskonflikt und fühlten sich schuldig wenn sie das andere Elternteil, das nicht das Sorgerecht hat, sehen wollen. Kinder hätten Angst etwas falsch zu machen. Bei jenen Kindern, die es radikal ablehnten zu Vater oder Mutter zu gehen, müsse man den Ursachen auf den Grund gehen. Dann stellt sich auch die Frage, ob und wie eine Mediation vermitteln kann. Zumindest die Kinderrechtscharta sagt, dass alles getan werden müsse, damit Kinder ihren Vater und ihre Mutter nach der Trennung sehen können. „Hier steht auch, dass Kinder ihre Meinung zu jeder Frage, die sie selbst betrifft sowohl in juristischen wie in administrativen Prozeduren sagen können“, stellt Rodesch-Hengesch klar. „Ein Kind ist eine eigenständige Person mit eigenen Rechtsansprüchen.“ Die Frage, wer der beiden Eltern letztlich das Sorgerecht zugesprochen bekomme, hänge von verschiedenen Bedingungen ab – vom Umfeld, der Wohnung, der Schule, den Zeitdispositionen der geschiedenen Eheleute sowie der neuen Familienkonstellation. „Das Kind will durch eine Trennung oft nicht aus seinem sozialen Umfeld herausgerissen werden“, meint die Ombudsfrau. Geschwister sollten prinzipiell nicht getrennt werden. Soll eine Mutter eher das Sorgerecht bekommen – als ein Vater? „Das Ombudscomité fir d’Rechter vum Kand ist der Meinung, dass ein Vater genau so gut für sein Kind sorgen kann wie eine Mutter“, so Rodesch-Hengesch. Dort wo ein Elternteil das Sorgerecht hat, sollte nach Möglichkeit der andere Elternteil seinen Platz behalten, indem ein ganz flexibles Besuchsrecht eingeräumt wird. Falls ein Paar seit der Geburt getrennt lebt und plötzlich ein Besuchsrecht durch das Gericht erwirkt wurde, ? so müssten die Begegnungen vorbereitet und könnten eventuell durch Dienste begleitet werden. In Luxemburg existiert der „Service Treffpunkt“, eine neutrale aber kindergerecht gestaltete Begegnungs- und Mediationsstätte für getrennte Eltern mit ihren Kindern. „Hier wird eine sehr gute Arbeit geleistet, jedoch hat die Organisation nicht genug Mittel, was Wartezeiten von vier bis sechs Monaten bewirkt, bis ein Besuchsrecht arrangiert werden kann“, kritisiert die Ombudsfrau.

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