Antikrisensteuer und Datenschutz

In ihrem Avis zum Defizitreduzierungsprogramm bestreitet die Chambre des Salariés den Sinn der auf allen Einkünften physischer Personen erhobenen Antikrisensteuer. Dennoch fiel in den letzten Wochen der gewerkschaftliche Protest – verglichen mit jenem gegen die Abschaffung des  „bëllegen Akt“ oder die Halbierung der Kilometerpauschale – so zahm aus, dass diese für alle geltende Abgabe jetzt definitiv ab dem nächsten Jahr erhoben wird – sofern das Gesamteinkommen über dem Mindestlohn liegt. Diese Zusatzsteuer wird, anders als der Solidaritätszuschlag, nicht einfach proportional zu den monatlich gezahlten Steuern dazu gerechnet, sondern betrifft auch Personen, die zurzeit gar keine Steuern zahlen. Deshalb muss jetzt das Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) die auf 0,8 Prozent des Bruttolohnes festgesetzte Steuer einkassieren. Weil aber auch Einkommen betroffen sein werden, die vom CCSS gar nicht erfasst werden, muss die Steuerverwaltung ihrerseits die 0,8 Prozent auf diesen Einkommensarten wie etwa Zinseinkünfte erheben. Weil es aber auch SteuerzahlerInnen geben wird, die sowohl Löhne als auch Zinsen als Einkommen haben, muss es zu einem Datenabgleich zwischen beiden Verwaltungen kommen, der, so das Gesetz, „à l’aide de procédés automatisés ou non“ geschehen soll. Abgesehen vom bürokratischen Aufwand, der für eine vorläufig für ein Jahr angelegte Steuer betrieben wird, wurde bislang nicht erwogen, die Meinung der Datenschutzkommission ob einer solch massenhaften Datenabgleichsorgie einzuholen.


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