STRAFVOLLZUG: Mehr Transparenz

von | 07.03.2008

Ombudsmann Marc Fischbach plädiert für eine „tiefgreifende“ Reform des Strafvollzugs. Der jedoch wäre zuvor auszuloten.

„Einen besseren und zweckgerechteren Strafvollzug schaffen“ – mit diesen Worten charakterisierte Ombudsmann Marc Fischbach diese Woche seine Vorschläge zur Reform der Gefängnispolitik. Wichtigster Aspekt: Künftig soll die Entscheidung über den Hafturlaub und die Entsendung von Häftlingen in den halboffenen Vollzug nicht mehr alleine von Vertretern des Generalstaatsanwalts oder der Strafvollzugs-Kommission getroffen werden. „Diejenigen, die die Gefängnisstrafen beantragen, sollten nicht die gleichen sein, die die Strafen ausführen“, erklärt Fischbach. Deshalb sollen diese Aufgaben nach seinem Willen künftig unabhängigen Strafvollzugsrichtern übertragen werden. Zugleich soll den Inhaftierten bezüglich der Strafvollzugs-Maßnahmen künftig ein Berufungsrecht eingeräumt werden.

Weiterer Punkt: Der Ombudsmann wünscht sich eine unabhängige Generaldirektion aller Gefängnisse. Sie soll die inhaltliche Ausrichtung des Strafvollzugs übernehmen und die verschiedenen Dienste der bislang drei Gefängnisanstalten koordinieren. Die Generaldirektion soll auch interne Inspektionen durchführen, Beschwerden gegen die Gefängnisverwaltung prüfen, sowie den Kontakt zu den Medien halten.

Mit seinen Empfehlungen will der Ombudsmann mehr Transparenz in die Prozeduren des Strafvollzuges bringen. Aus Gesprächen mit Gefangenen, den verschiedenen psycho-edukativen Diensten, mit dem Personal und der Direktion hätten sich verschiedene Unzulänglichkeiten herauskristallisiert. Sie basieren nach Fischbachs Meinung nicht zuletzt auf der Organisationsstruktur des Strafvollzuges an sich. „Bei der Gefängnisstrafe geht es nicht nur darum, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen und damit die Gesellschaft vor gefährlichen Individuen zu schützen“, resümiert Fischbach. „Der Strafvollzug sollte die Gefangenen auch unter bestmöglichen Vorraussetzungen auf ihr Leben nach dem Gefängnis vorbereiten, damit Betroffene nicht wieder in die Kriminalität zurückfallen.“ Dies setze beschäftigungstherapeutische und sozio-edukative Begleitmaßnahmen voraus.

Fischbachs Vorschläge können als erster positiver Diskussionsanstoß gewertet werden. Dennoch mangelt es an einer Debatte darüber, welche Rolle dem Strafvollzug in Luxemburg künftig zukommen soll.

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