STRAFVOLLZUG: Mehr Transparenz
Ombudsmann Marc Fischbach plädiert für eine „tiefgreifende“ Reform des Strafvollzugs. Der jedoch wäre zuvor auszuloten.

„Einen besseren und zweckgerechteren Strafvollzug schaffen“ – mit diesen Worten charakterisierte Ombudsmann Marc Fischbach diese Woche seine Vorschläge zur Reform der Gefängnispolitik. Wichtigster Aspekt: Künftig soll die Entscheidung über den Hafturlaub und die Entsendung von Häftlingen in den halboffenen Vollzug nicht mehr alleine von Vertretern des Generalstaatsanwalts oder der Strafvollzugs-Kommission getroffen werden. „Diejenigen, die die Gefängnisstrafen beantragen, sollten nicht die gleichen sein, die die Strafen ausführen“, erklärt Fischbach. Deshalb sollen diese Aufgaben nach seinem Willen künftig unabhängigen Strafvollzugsrichtern übertragen werden. Zugleich soll den Inhaftierten bezüglich der Strafvollzugs-Maßnahmen künftig ein Berufungsrecht eingeräumt werden. mehr lesen / lire plus