Eine wichtige Gesundheitsfrage stand kürzlich im Mittelpunkt der parlamentarischen Anfragen. So wollte der CSV-Abgeordnete Marcel Oberweis vom Arbeits- und Gesundheitsminister einiges zu den Gesundheitsrisiken von Asbest wissen, etwa ob in Bezug auf Asbestvorkommen Kontrollen durchgeführt werden. Asbest, der vor allem in Form von Spritzasbest zu Lungen- und Kehlkopfkrebs führen kann, habe – so die Minister in ihrer Antwort – zwischen 2005 und 2010 laut Angaben des „Service prévention et enquêtes“ der Unfallversicherung rund neun Menschen das Leben gekostet. Vor allem in den Jahren 2015 bis 2020 sollen die Krebserkrankungen, die auf Asbest-Arbeiten der 80er Jahre beruhen, zunehmen. Seit 2001 hat der Luxemburger Staat die Verwendung von Asbest verboten – Gefahren bestehen heute nur noch bei Instandsetzungsarbeiten an bestehendem Gebäudebestand, vor allem dann, wenn nicht die erforderten Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Bevor diese Baustellen in Angriff genommen werden, müssen Unternehmer der „Inspection du travail et des mines“ zuerst einen Bauplan zukommen lassen, aufgrund dessen eine Erlaubnis erteilt wird. Die Kontrolle der Baustelle wird schließlich von einem unabhängigen Kontrollorgan ausgefüht.
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