KONTROLLEUR GESCHLOSSENER ANSTALTEN: „Gefängnis ohne Drogen? Eine Illusion!“
Der erste Bericht von Marc Fischbach als Kontrolleur geschlossener Anstalten liegt jetzt vor.
Sein Nebenjob ist ganz nach seinem Gusto: Vor einem Jahr wurde Ombudsmann Marc Fischbach zusätzlich zum „contrôleur externe des lieux privatifs de liberté“ berufen. In dieser Funktion darf er zu jeder Zeit nicht nur geschlossene Anstalten besuchen und Einblick in Akten verlangen – er kann auch selber entscheiden, welchen Missständen er nachgehen will. Als Ombudsmann ist sein Aktionsfeld beschränkter: Damit er tätig werden kann, muss eine Klage eines Betroffenen vorliegen, und seine Interventionen betreffen ausschließlich direkt in der Verantwortung des Staates liegende Strukturen.
Der erste Bericht widmet sich vor allem der Aufnahmeprozedur in den Haftanstalten. mehr lesen / lire plus