DNA-DATENBANK: Von Geburt an verdächtig

Der genetische Fingerabdruck wird gern als Wunderwaffe der modernen Strafverfolgung gehandelt. Wer dagegen ist, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, mit Schuld daran zu sein, dass Kindermörder weiter freiherumlaufen.
Auch in Luxemburg soll nun mit DNA-Profilen gearbeitet werden.

Wer nichts auf dem Kerbholz hat, braucht auch nichts zu befürchten. Schön wärºs. Dank Gentechnik in der Strafverfolgung tun künftig auch unbescholtene BürgerInnen gut daran, sich nicht allzu sehr in Sicherheit zu währen. Am 5. und 6. Juli trafen sich die fünf größten der EU, die „big five“, unter anderem um über die Zusammenarbeit in Sachen DNA-Datenbanken zu reden. Das Thema steht nächsten Montag auf dem Treffen der Innen- und Justizminister der 25 EU-Staaten auf der Tagesordnung. Vor allem Großbritannien will dort die Einführung einer EU-weiten DNA-Datenbank vorantreiben.

Auch Luxemburg will Vorreiter sein. Am 28. Mai unterschrieben die Innenminister von Belgien, Deutschland, Luxemburg, den Niederlanden und Österreich eine Erklärung, die besagt, dass „benachbarte Länder dringend enger zusammenarbeiten und geeignete Maßnahmen ergreifen“, um Terrorismus und grenzübergreifende Straftaten zu bekämpfen. Dazu gehören in der Praxis der Austausch von Fingerabdruck- sowie DNA-Daten. „Das Schengener Abkommen sieht vor, dass es regional zu engeren polizeilichen Kooperationen kommen kann“, kommentierte Luxemburgs Innenminister Luc Frieden den Vorstoß der fünf Länder.

Seit 16. Juni liegt nun ein Gesetzesvorschlag der Luxemburger Regierung vor, das hierzulande den Umgang mit dem genetischen Fingerabdruck regeln soll. Im Exposé des motifs wird die Gefahr von Datenschutzverletzungen ausgeschlossen: Die DNA-Analysen seien dazu bestimmt, ein genetisches Profil und nicht etwa einen genetischen Code zu erstellen. Erhoben würden nämlich nur die so genannten „nichtcodierenden“ Gensequenzen. Und aus diesen ließen sich keinerlei genetische Merkmale der getesteten Person ableiten, Ziel sei einzig und allein ihre Identifizierung. Würden die erhobenen genetischen Fingerabdrücke dazu dienen, nach bestimmten Merkmalen wie Haut- oder Augenfarbe oder bestimmten Krankheitsdispositionen zu suchen, wäre das mit gängigem Recht nicht zu vereinbaren.

Umkehr der Beweislast

Dennoch bezweifeln DatenschützerInnen, dass die Erhebung allein der nichtcodierenden Sequenzen eine Garantie gegen Missbrauch ist. „Ob das immer so sein wird“, sagt etwa Stefan König, Vorstandsmitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger, „dass man nicht weitere Rückschlüsse daraus ziehen kann, das ist eine umstrittene Frage“. Denn viele Informationen ergeben sich nicht direkt aus dem DNA-Profil, sondern erst aus dessen Vergleich mit sonstigen DNA-Analysen. Je größer das Vergleichsmaterial, desto präziser die Ableitungen in Bezug auf die Ethnie, Altersabschätzung oder auch auf einige Krankheiten, schreibt beispielsweise Thilo Weichert, der stellvertretende Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein. Zudem seien die Grenzen zwischen codierenden und nichtcodierenden Gensequenzen fließend.

Tatsächlich wird nicht nur das Genprofil verschiedener potentieller TäterInnen miteinander verglichen. Am Tatort gefundene Haare oder Hautpartikel werden ebenso genetisch analysiert und mit erhobenen genetischen Fingerabdrücken verglichen. Man kann jedoch nicht davon ausgehen, dass etwa der Besitzer der weggeworfenen Zigarette etwas mit der Tat zu tun hat. Auch ist es im Nachhinein schwer zu belegen, dass ein Haar nicht über einen Zwischenträger oder durch Manipulation an den Tatort gelangte. In jedem Fall muss die identifizierte Person, die nun unter Verdacht steht, ihre Unschuld beweisen – dies kommt der Umkehr einer Beweislast gleich, beklagen Datenschutzorganisationen.

„Als genetischer Merkmalsträger wird der Mensch nicht mehr als frei entscheidend und schuldfähig behandelt“, so Thilo Weichert. „Er würde zum reinen Objekt kriminialstischer Begierde“. Andere KritikerInnen weisen auf die Fehlbarkeit der Gen-Analysen hin. Wird am Aufwand gespart und nicht sorgfältig gearbeitet, können Rückschlüsse und Identifikationen falsch sein. Es bleibt dann an der fälschlicherweise verdächtigten Person hängen, den Irrtum aufzuklären. Sofern das überhaupt rechtlich noch möglich ist.

Meist werden Sexualstraftaten als Rechtfertigung für DNA-Datenbanken gewählt. Auch das Luxemburger Projet de loi führt das Beispiel des tueur de l’Est parisien, dem sieben Morde und vier Sexualstraftaten nachgewiesen werden konnten, auf. Dank DNA-Analyse wurde er überführt. Auch wenn solche Erfolge für den genetischen Fingerabdruck sprechen, mag derzeit niemand garantieren, in welchen Fällen und unter welchen exakten Bedingungen einmal erhobenes Gen-Material eingesetzt werden wird. Zum Beispiel im dem Namen des Anti-Terror-Kampfes. Inzwischen fordern die Innenminister einiger europäischer Länder, dass der genetische Fingerabdruck juristisch dem herkömmlichen gleichgestellt wird.

Mehr oder weniger private Gendateien könnten in Zukunft ebenfalls massenweise erstellt werden. Denn, ob Krankenkasse oder Lebensversicherung: Für beide ist der genetische Fingerabdruck von aktuellem Interesse.

Sollte künftig die Gen-Analyse den Rückschluss auf bestimmte Krankheiten zulassen, könnte ein DNA- ebenso wie ein HIV-Test zum Standard gehören. Derweil läuft die Forschung auf Hochtouren. Für die Augenfarbe sind laut jüngsten Ergebnissen aus Australien mehrere Gen-Sequenzen verantwortlich. Die Farben unserer Augen, Haare und Haut stünden miteinander in Zusammenhang, weil die gleichen Gene für die Pigmentierung zuständig sind. Sind die genauen Zusammenhänge einmal bekannt, könnten also auch nichtcodierende Gensequenzen durchaus aufschlussreicher sein. Die Anwendung dieser Forschungsergebnisse wäre unter anderem in der Kriminalistik möglich, schreibt die Financial Times Deutschland am Montag, den 12. Juli: So könnten am Tatort gefundene DNA Spuren die Augenfarbe des Täters verraten. Ein solcher Einsatz von DNA-Analysen soll jedoch laut Luxemburger Gesetzesentwurf privatrechtlichen und Datenschutzgründen nicht möglich sein. Noch nicht.


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