WOHNUNGSPOLITIK: Förderung ohne Lenkung

von | 27.05.2011

Schlechte Noten werden der Regierung in einer Studie für ihre Förderung von ökologisch und sozial nachhaltigem Wohnungsbau erteilt.

„Ein Großteil der staatlichen Fördermittel für den Wohnungsbau hat weder eine sozial- noch eine umweltpolitische Lenkungswirkung“, so das negative Resultat einer Untersuchung, die im Auftrag der Chambre des Salariés, des Mouvement Ecologique und Caritas vom Institut für sozial-ökologische Forschung Frankfurt am Main (ISOE) durchgeführt wurde. Die Studie, die diese Woche vorgestellt wurde, nimmt die Rahmenbedingungen und die Förderung eines ökologisch und sozial nachhaltigen Wohnungsbaus und einer entsprechenden Bestandssanierung in Luxemburg unter die Lupe.

Eines ihrer Ergebnisse ist, dass der weitaus größte Teil der staatlichen Subventionen zur Förderung des Wohneigentums auf die TVA Reduk-tion und den Bëllegen Akt fallen, die jedoch an keine sozialen Kriterien gebunden sind und unabhängig von energetischen Eigenschaften gewährt werden. „Generell kann gesagt werden, dass die Förderprogramme mit sozialer Ausrichtung ökologische Aspekte bislang unzureichend berücksichtigen“, so Immanuel Stieß vom ISOE.

Auch mit der Effizienz der ökologischen Maßnahmen selbst steht es nicht zum Besten. Zwar wurde mit der Verordnung über die Gesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden ein zentrales Instrument für die Umsetzung ökologischer bzw. energetischer Standards im Wohnungsbau geschaffen, doch die dort festgelegten Anforderungen sind wenig ambitioniert. Dem Stand der Technik und dem in anderen Ländern erreichten Niveau – etwa, was die Standards für Neubauten anbelangt – entsprechen sie nur bedingt. Hinzu kommt, dass die Energieeffizienzverordnung keine Vorgaben für den Gebäudebestand macht. Auch werden im Energiepass bislang lediglich der Energiebedarf und die CO2-Emissionen erfasst – die Umwelteffekte der eingesetzten Baumaterialien bleiben unberücksichtigt. Und Haushalte mit geringem Einkommen haben das Nachsehen: Denn die Vorfinanzierung, die für sämtliche Umbauten zu leisten ist, stellt für sie oft eine unüberwindliche Hürde dar.

„Deshalb müssen die Energieeffizienzrichtlinien in ökologischer und sozialer Hinsicht weiterentwickelt werden“, so Stieß. Sinnvoll wäre es, die Beratungsangebote (Siehe Regards S. 8) auszubauen, denn die Programme zur Förderung energieeffizienter Neubauten und energetischen Sanierung sind wenig bekannt, und die Beantragung ist oft zu umständlich. Auch die Koordinierung der Informationsangebote des Wohnungsbau-, Umwelt-, und Wirtschaftsministeriums lässt zu wünschen übrig. Sehr nützlich wäre es, eine obligatorische Energieberatung als Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln einzuführen. Insgesamt sollte für Neubauten der Niedrigenergiehaus-Standard (Klasse B) als Mindestanforderung etabliert werden.

Auch in puncto Ausbau des Mietwohnraums gibt die Studie einige Anregungen: Der Bau oder Erwerb freistehender Einfamilienhäuser sollte nicht mehr gefördert werden – die Mittel sollten stattdessen in den Ausbau von sozial und ökologisch hochwertigem Mietwohnungsbau fließen, um die Wohnraumversorgung der Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen wirksam zu verbessern. Zudem sei das Mietwohnrecht dahingehend zu verändern, dass den Eigentümern von Mietraum verpflichtende Auflagen für Heizungsanlagen, Fenster oder die Dämmung von Gebäudeteilen gemacht werden. Vielleicht bieten die jetzt anstehenden Gemeindewahlen die Gelegenheit diese Themen endlich aufzugreifen.

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