STRAFVOLLZUG: Fesselnde Ideen

von | 03.12.2004

Die elektronische Fessel will Luxemburg in einem Modellversuch testen. Ihre Aufgaben: statt Knast elektronische Überwachung und Resozialisierung.

Bei Verstoß Alarm-SMS aufs Handy – die elektronische Fußfessel ermöglicht Überwachung rund um die Uhr. (Foto: Archiv)

„Was hast’n du da am Fuß?“ Die Frage eines Trainingskollegen im Fitness-Center bringt Jean-Pierre mehr ins Schwitzen als die 20-Kilo-Hantel, die er gerade stemmt. „Einen elektronischen Pulsmesser“, antwortet er schnell und versucht, den Blick des Kumpels vom KunststoffkĂ€stchen an seinem rechten Knöchel abzulenken. Denn Jean-Pierre ist eigentlich ein HĂ€ftling – und trotzdem frei. Seine Freiheit verdankt er dem unscheinbaren GerĂ€t, das der Kollege so neugierig mustert.

Die Szene ist fiktiv. Sie könnte aber schon bald Wirklichkeit werden, denn im nÀchsten Jahr soll in Luxemburg ein bislang einmaliger Modellversuch starten: der Hausarrest mit der elektronischen Fessel.

„Die Sache lĂ€uft“, sagt Luc Reding aus dem Justizministerium, der das Pilotprojekt betreut. Man habe sich bereits verschiedene Modelle angesehen, bestellt sei bisher aber noch nichts. Das Luxemburger Wort hatte dies vergangene Woche fĂ€lschlicherweise gemeldet. Klar ist nur: Die elektronischen Fesseln, die hier zu Lande zur Anwendung kommen werden, gehören zur ersten Generation. Anders als das satellitengesteuerte GPS-System, das jederzeit den genauen Aufenthalt seines TrĂ€gers feststellen kann, kontrollieren sie lediglich die Anwesenheit an bestimmten Orten.

Das funktioniert so: Das schwarze Kunststoffband mit Minisender, von der GrĂ¶ĂŸe einer klotzigen Digitalarmbanduhr etwa, das am Fuß- oder Handgelenk des Gefangenen befestigt wird, ist mit einer an das Telefon angeschlossenen Data-Box verbunden. Sie signalisiert jede unerlaubte Entfernung des Probanden aus seiner Wohnung. ZusĂ€tzlich zum GerĂ€t bekommt der Gefesselte einen strengen Tagesrhythmus auferlegt. Ein Wochenplan regelt aufs Genauste, wann der/die Gefangene zur Arbeit gehen darf und wann er oder sie wieder daheim zu sein hat. Bei VerstĂ¶ĂŸen schlĂ€gt der Kasten per Telefon in der Datenzentrale Alarm. Die Zentrale soll laut Justizministerium im Schrassiger GefĂ€ngnis installiert werden. Die Überwachung des Bewegungsablaufes ĂŒbernehmen MitarbeiterInnen des Service central d’assistance sociale (Scas).

Prinzip Freiwilligkeit

„Das wird in einer ersten Phase sicherlich Mehrarbeit bedeuten“, sagt Scas-Leiter François Kimmel. Schließlich mĂŒssten die BewĂ€hrungshelfer auf VerstĂ¶ĂŸe sofort reagieren. Per SMS erfahren sie vom Fehltritt ihres Zöglings. Dann heißt es: Anrufen, den Ertappten zur Rede stellen, neue Lösungen finden – PrĂ€senzpflicht rund um die Uhr also. Die Folgen der Allround-Kontrolle: Gefangene lernen Tugenden wie PĂŒnktlichkeit, Ehrlichkeit und Disziplin – mittels forcierter Verhaltenstherapie. Zugleich wird auch die Arbeit der BewĂ€hrungshelfer reglementierter.

„Das mag nicht jedem gefallen“, rĂ€umt Kimmel ein. Er gehört gleichwohl zu den BefĂŒrwortern der Fußfessel. Mehr noch, Kimmel selbst hat das Projekt maßgeblich initiiert. „Jede Maßnahme, die einen GefĂ€ngnisaufenthalt verhindert, ist gut“, begrĂŒndet er sein jahrelanges Engagement in Sachen elektronischer Überwachung.

UnterstĂŒtzt wird Kimmel von der Gefangenen-Hilfsorganisation Info Prison. Dessen Vorsitzender Jeannot Schmitz sprach sich vergangene Woche ebenfalls fĂŒr die Fessel aus, allerdings mit einer EinschrĂ€nkung: „Die Fessel sollte als letztes Mittel angewendet werden“, betont Schmitz gegenĂŒber der woxx. Zuerst sollten die Gerichte „die anderen Strafmaßnahmen“ anwenden: BewĂ€hrung, BewĂ€hrung mit Auflagen, gemeinnĂŒtzige Arbeit, beschrĂ€nkte Entlassung. Zudem mĂŒsse der Gefangene einverstanden sein. „Die Maßnahme muss natĂŒrlich freiwillig sein, denn sie ist fĂŒr die Betroffenen eine gewisse Belastung“, sagt auch Kimmel.

Die Freiwilligkeit hat Methode – in allen EU-LĂ€ndern, welche die Fußfessel bisher anwenden (u.a. Schweden, Großbritannien, Belgien, Frankreich, Deutschland). FĂŒr den seit 2000 laufenden Modellversuch in Hessen etwa kommen nur Leute in Frage, die einen festen Wohnsitz und ein Telefon haben sowie einer „sinnvollen TagesbeschĂ€ftigung“ nachgehen. Sie dĂŒrfen nicht drogenabhĂ€ngig sein, mĂŒssen sich als einigermaßen ehrlich erwiesen haben, und die MitbewohnerInnen zu Hause mĂŒssen der Kontrolle zustimmen. Denn die leben ebenfalls mit dem rigiden Tagesablauf ihres Partners/ihrer Partnerin.

„Nicht jeder ist geeignet“, sagt Luc Reding. Gewaltverbrecher und SexualtĂ€ter seien von vornherein vom Hausarrest ausgeschlossen. Anders als in Deutschland, wo auch UntersuchungshĂ€ftlinge einbezogen werden, beschrĂ€nkt sich das hiesige Projekt auf StraftĂ€terInnen, die wiederholt gegen BewĂ€hrungsauflagen verstoßen haben oder in der BewĂ€hrung erneut straffĂ€llig geworden sind – und solche, deren Entlassung bevorsteht und die allmĂ€hlich an die neue Freiheit herangefĂŒhrt werden sollen. „Auf keinen Fall kommen Personen frei, welche die öffentliche Sicherheit gefĂ€hrden“, verspricht Reding.

Staatsanwaltschaft und BewĂ€hrungsdienst gemeinsam sollen geeignete ProbandInnen aussuchen. „Die kennen ihre Leute schließlich am besten“, sagt Reding, der davon ausgeht, dass der Testlauf, Ă€hnlich wie in Belgien, zunĂ€chst mit ein oder zwei Personen starten wird. Zwei Jahre soll der Versuch dauern. „Dann werten wir das Ganze aus und sehen weiter“, so Reding. FĂŒr den „Follow-up“ sei der Scas zustĂ€ndig.

Big-Brother-Zukunft

Doch wĂ€hrend in Luxemburg die Maßnahme offenbar von allen Seiten begrĂŒĂŸt wird, ist die Methode im Ausland keineswegs unumstritten. In Hessen etwa warnte der Verband der Strafverteidiger vor dem vermeintlichen Haftvermeidungsprogramm als weiteren Schritt in den Überwachungsstaat. Nach Ansicht der Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft hessischer BewĂ€hrungshelfer, Sigrid Engelhard, wĂŒrden fĂŒr den Versuch nur Leute ausgewĂ€hlt, „bei denen eigentlich nichts schief gehen kann“. Statt viel Geld in die elektronische Überwachung zu stecken, verlangen die BewĂ€hrungshelfer mehr Mittel und Personal.

Die französische Gefangenenzeitung EnvolĂ©e sieht im „bracelet Ă©lectronique“ eine VerschĂ€rfung der Strafe. StraftĂ€ter mit langjĂ€hrigen Haftstrafen, die frĂŒher von der Regelung der „libĂ©ration conditionnelle“ profitiert hĂ€tten, sich also „nur“ regelmĂ€ĂŸig bei der Polizei oder einem Sozialarbeiter melden mussten, wĂŒrden nun rund um die Uhr bewacht. Und weil die elektronisch Gefesselten Telefon, eine Wohnung und eine Arbeit vorweisen mĂŒssen, lĂ€stert EnvolĂ©e zudem: „C’est du pain bĂ©ni pour les VIP dĂ©linquants.“

Die Frage, ob mit der Fußfessel ein so genannter net- widening-Effekt einher geht, ist bisher kaum beantwortet. Der Begriff kommt aus der Kriminologie und beschreibt einen Sogeffekt: Denkbar wĂ€re, dass RichterInnen durch die „elektronische Fußfessel“ hĂ€rter sanktionieren als notwendig. FĂ€lle, die vorher mit Geld- oder Freiheitsstrafe auf BewĂ€hrung geahndet wurden, könnten nunmehr mit der Sanktion „elektronische Fußfessel“ belegt werden.

Der Pressesprecher des hessischen Justizministeriums, Stefan Fuhrmann, beteuert zwar, die Gerichte wendeten die Fessel lediglich als „letztes Mittel“ an. Es handele sich bei den Teilnehmern eben nicht „um normale BewĂ€hrungsprobanden“. Doch im ersten Zwischenbericht des Max-Planck-Instituts*, das dem Elektro-Experiment grundsĂ€tzlich gute Noten ausgestellt hat, wurde die Frage des Sogeffektes gar nicht nĂ€her untersucht.

Eine ausfĂŒhrlichere Studie aus Kanada** zum „Electronic Monitoring“ (EM) kommt derweil zum Schluss: „(…) there is evidence suggesting that many programs widen the correctional net.“ Und weiter: „That is, they target relatively low risk offenders who could function well without the additional controls imposed by EM.“

Das hat Folgen fĂŒr das von PolitikerInnen gerne ins Feld gefĂŒhrte Kostenargument. Eine realistische EinschĂ€tzung der Kostenersparnisse durch EM sei schwierig, so die kanadischen WissenschaftlerInnen: Sie wĂŒrden teilweise durch den net-widening-Effekt wieder aufgezehrt. Wegen unterschiedlicher Rechtssysteme sind diese Ergebnisse allerdings nicht ohne Weiteres auf andere LĂ€nder ĂŒbertragbar.

In den USA, wo der elektronisch ĂŒberwachte Hausarrest Anfang der 80er Jahre entwickelt und bald darauf flĂ€chendeckend eingefĂŒhrt wurde, mĂŒssen sich Probanden an den Kosten beteiligen – ein weiterer Hinweis darauf, dass es mit den Einsparungen nicht ganz weit her sein kann.

In Luxemburg ziehen Sparargumente ohnehin nicht: DafĂŒr ist die fĂŒr den Versuch in Frage kommende Personengruppe einfach zu klein.

Dass die elektronische Überwachung durchaus wachsame und kritische BeobachterInnen verdient, zeigen zwei Beispiele: In Großbritannien, neben Schweden europĂ€isches Vorreiterland in Sachen EM, werden nach erfolgreichen Tests der ersten Generation von Fußfesseln neuerdings auch PĂ€dophile probeweise per GPS ĂŒberwacht. Gleiches gilt fĂŒr abgelehnte AsylbewerberInnen, die in einem sechsmonatigen Testlauf elektronisch ĂŒberwacht werden. Der britische „Joint Council for the Welfare of Immigrants“ (JWCI) hat die PlĂ€ne der Regierung scharf kritisiert: als „Eingriff in die PrivatsphĂ€re“ und als „Stigmatisierung“.

* www.iuscrim.mpg.de/ verlag/Forschaktuell/ FA-Mayer.pdf

** www.psepc-sppcc.gc.ca/ publications/corrections/pdf/ em_e.pdf

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