GENTECHNIK: Honey, honey, how you thrill me

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Honig, der Pollen des Gen-Maises MON 810 enthält, nicht verkehrsfähig ist – sehr zu begrüßen, aber leider nur Teilerfolg.

Das gelbe Gold im Glas ist süß und klebrig: Honig wird gerne als natürliches Süßmittel für den Tee benutzt und ist ein beliebter Brotaufstrich. Ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg hat dem Honig seit dieser Woche eine neue Bedeutung in der Diskussion um den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft gegeben: Honig, der Pollen der Maissorte MON 810 enthält, ist ein „gentechnisch verändertes Lebensmittel“ im Sinne des europäischen Gentechnikrechts und benötigt eine Zulassung. Damit stellt das höchste europäische Gericht klar, dass selbst geringste Spuren von genetisch verändertem Material in einem Lebensmittel eine gentechnikrechtliche Zulassung erforderlich machen. Dieses Urteil stellt allerdings nur einen Teilerfolg des Verbraucherschutzes dar, da es die Gentechnik nicht grundsätzlich verbietet.

Immerhin verwirft es aber die Argumentation der gentechnikfreundlichen EU-Kommission und des Unternehmens Monsanto, die die Verunreinigungen im Honig tolerieren wollten. Die EU-Kommission, die als Ausweg bereits erwogen hatte, Honig als tierisches Produkt zu definieren, das nicht gekennzeichnet zu werden braucht, hat mit dem EuGH-Urteil eine Schlappe erlitten. Denn nun soll Honig endlich als normales Lebensmittel gelten. Auch gilt die Einlassung der EU-Kommission nicht, wonach der Honig keiner Prüfung bedarf, da es sich nur um Kleinstmengen handele und die Pollen ohne menschliches Zutun in den Honig gelangt seien.

Das Urteil geht zurück auf die 2005 eingereichte Klage eines deutschen Hobbyimkers, der in seinem Honig Spuren von Pollen der genveränderten Maissorte MON 810 entdeckt hatte, die 500 Meter von seinen Bienenstöcken entfernt zu Forschungszwecken angebaut wurde. Er musste den Gen-Honig vernichten, da MON 810 zwar in Futtermitteln und in bestimmten verarbeiteten Lebensmitteln enthalten sein darf, nicht jedoch in Honig.

Dennoch hat das Urteil über die Imkerei hinaus eine Bedeutung für die Lebensmittelproduktion und den Handel, denn es gilt auch für Importprodukte, die Spuren von Material aus genetisch veränderten Pflanzen enthalten. So müssen die Lebensmittelkontrolleure zukünftig mehr darauf achten, ob die Import-Lebensmittel Gentech-Pollen enthalten. Was dies für Supermarktkunden bedeutet, wird sich zeigen: Viele günstige Import-Honig-Marken – vor allem jene aus Nord- und Südamerika, wo mehr gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden – werden aus den Regalen verschwinden, der Honigpreis könnte steigen.

Folgen hat das Urteil jedoch auch für EU-Bauern, die Gen-Mais anbauen. Denn mit seiner Entscheidung hat das Gericht Imkern den Weg geebnet, solche Landwirte auf Schadenersatz zu verklagen. Greenpeace fordert in einer Pressemitteilung zudem, dass auch Monsanto für die verursachten finanziellen Verluste zur Verantwortung gezogen werden müsse. Ungeklärt ist weiter, ob auch die Imker nun einen Anspruch auf Schutzvorkehrungen haben, wie z. B. die Einhaltung eines Mindestabstands zwischen Gentechfeldern und Bienenstöcken. Verbraucherschutz-Organisationen halten eine Koexistenz jedoch im Ganzen für eine Illusion, da Bienen sich schließlich nicht an gesetzliche Abstandsregeln halten. Somit werden die Imker ihre Bienenvölker wohl doch nicht überall fliegen lassen dürfen – zumindest, solange es kein einheitliches Genverbot auf EU-Ebene gibt.

Die Grünen, die Umweltverbände und die deutschen Imker feiern den Richterspruch als „Meilenstein“, aber das heißt eben auch, dass er nicht mehr ist als ein kleiner Sieg. Der Hersteller Monsanto bemüht sich gerade um eine erneute Zulassung seiner Genmaissorte MON 810. Im Zusammenhang damit hat diese Woche der EuGH aus formalen Gründen das Verbot des Genmaises in Frankreich kurzfristig wieder aufgehoben. Auch die Aufweichungen der Null-Toleranz im Gen-Futtermittelbereich sind nach wie vor nicht behoben.

www.bienen-gentechnik.de


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