KINDERRECHTE: Recht auf Schutz

von | 24.11.2011

In seinem aktuellen Jahresbericht prangert das „Ombudscomité fir d’Rechter vum Kand“ Mißstände an und gibt Empfehlungen. Um Kinderrechten mehr Gewicht zu verschaffen, müssten sie auch in der Verfassung verankert werden.

Nazrim, aus einem Land in Afrika stammend, 14 Jahre alt, besitzt weder einen Pass noch eine Geburtsurkunde. Seit zwei Jahren besucht er eine Schule in Luxemburg. Obwohl er an der Schule offiziell angemeldet ist, lebt er mit seiner Mutter und deren Lebensgefährten im Verborgenen. Er hat keine Aufenthaltsgenehmigung. Seine Lehrer machen sich große Sorgen, da Nazrim regelmäßig mit großen Hämatomen zur Schule kommt, die nach seiner Aussage vom Lebensgefährten seiner Mutter stammen. Ein hinzugezogener Jugendrichter erklärt, er könne in dem Fall nichts unternehmen, da der Junge keine Papiere habe. Auch auf die Unterstützung seiner Mutter kann Nazrim nicht zählen: Die Frau lehnt aus Angst, ausgewiesen zu werden, jeden Behördengang ab.

Das ist einer der vielen Fälle, auf den der Jahresbericht des „Ombus-Comité fir d’Rechter vum Kand“ (ORK), der am letzten Montag vorgestellt wurde, aufmerksam macht. „Les mains devraient proteger, pas frapper !“ Gewalt in all ihren Facetten – ob emotionaler oder physischer Missbrauch, Vernachlässigung oder Mobbing, durch Erwachsene verübt oder durch Gleichaltrige, in der Familie geschehend oder im institutionellen Milieu – solche Formen von Gewalt werden im ORK-Jahresbericht angesprochen. Die psychischen Belästigungen spielen sich zunehmend in den sozialen Netzwerken des Internets ab und werden immer grausamer, stellt das Ombuds-Comité fest, das im vergangenen Jahr von insgesamt 1190 individuellen Problemsituationen Kenntnis erhielt. Einen Schwerpunkt des Berichts bilden der Mangel an ambulanten Hilfestellungen und das Fehlen stationärer Behandlungsplätze für Kinder mit schweren emotionalen Störungen, wie etwa Autismus.

Kritisiert wird vom ORK weiter, dass viele stationäre Einrichtungen, die Kinder aufgrund einer richterlichen Verordnung betreuen, weder den Platz noch die personnellen Mittel haben, um eine Einbindung und eine Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern zu gewährleisten. Sogar Kleinkinder würden infolge dieses Missstands über Wochen von ihren leiblichen Eltern getrennt.

Daneben weist das Ombuds-Comité auch die Lehrerschaft auf ihre Verantwortung hin. Die Schule sei sowohl ein Ort, an dem Sozialisierung geschieht, als auch eine Stätte der sozialen Begegnung, wo Jugendliche mit Gleichaltrigen zusammentreffen. Das ORK fordert eine bessere pädagogische Ausbildung der Lehrer, um der Tatsache gerecht zu werden, dass der Erziehungs-, auch ein Beziehungsberuf ist. In diesem Sinne regte das ORK kürzlich in einer Unterredung mit dem Rektorat der Uni Luxemburg an, in den Studiengang der Erziehungswissenschaften auch das Thema Konfliktbewältigung und verwandter Aspekte aufzunehmen. Ebenso wären Weiterbildungen zu besonderen Problemen der Kindererziehung, wie Hyperaktivität, Legasthenie, Hyperbegabung etc. sehr zu begrüssen.

Damit die Kinderrechte endlich einen größeren Stellenwert in der Gesellschaft bekommen, müssten sie bei der anstehenden Reform der luxemburgischen Verfassung berücksichtigt werden. Eine Forderung, die das Ombuds-Comité schon in seinem Bericht vom letzten Jahr vorgebracht hat, der jedoch noch immer nicht Rechnung getragen worden ist. Kürzlich hat auch die „Association des communautés éducatives“ (Ance) der zuständigen Parlamentskommission diesbezüglich einen Vorschlag unterbreitet. „Wir erinnern daran, dass die Kinderrechte in der EU-Grundrechtecharta mit einem eigenen Artikel sehr ausführlich erwähnt werden und dass wir europaweit einen Trend der verfassungsmässigen Verankerung von Kinderrechten feststellen“, heißt es in einem Communiqué der Ance. Eine Aufnahme in die Verfassung habe nicht lediglich symbolische Bedeutung, sondern beinhalte auch die Verpflichtung, die Unterschiede in den Lebenschancen von Kindern und Minderjährigen auszugleichen.

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