Die Arbeitswelt macht es den Eltern nicht leicht – vor allem wenn sie alleinerziehend sind. Nicht nur, dass Elternteile, wenn sie am Wochenende arbeiten müssen kaum Zeit mit ihren Kindern verbringen können. Sie müssen sich auch mit Familienmitgliedern oder Freunden zwecks Kinderaufsicht absprechen oder sich im Extremfall, wenn keine Aufsichtsperson gefunden wurde, gar krankschreiben lassen. Ähnliche Probleme begegnen Eltern wenn es um den Urlaub geht: So will die sozialistische Abgeordnete Vera Spautz in einer parlamentarischen Anfrage wissen, ob ein Arbeitgeber jenen Angestellten, die Eltern sind, das Urlaubsrecht während der Schulferien regelmäßig verweigern kann. Spautz hebt hervor, dass obwohl Artikel L.233-10 des Arbeitsrechtes vorsieht, dass „le congé est fixé en principe selon le désir du salarié, à moins que les besoins du service et les désirs justifiés d’autres salariés de l’entreprise ne s’y opposent“ – viele Arbeitgeber ihrem Personal den angeforderten Urlaub während der Schulferien verweigern. Spautz fragt, ob den Eltern nicht per Gesetz ein paar Urlaubstage binnen der Schulferien garantiert werden müssten, damit sie freie Zeit mit ihren Kindern verbringen können. Dagegen hält Arbeitsminister Nicolas Schmit, dass es quasi unmöglich sei, „qu’un employeur refuse constamment la prise de congé pendant les vacances scolaires et ce notamment aux parents d’enfants scolarisés.“ Bisher habe es hier noch keine Klagen gegeben. Allerdings gibt es in Luxemburg gar zwei Regelungen die den Bereich der Landwirtschaft, der Hotellerie und der Gastronomie betreffen, die dem Personal verbieten während der Schulferien Urlaub zu nehmen. Eine ausweglose Situation also für Eltern und Kinder?
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