ANTIDISKRIMINIERUNGS-GESETZ: Mit Unwillen gegen Diskriminierung

Was lange währt, muss nicht gut werden. Diese Woche stimmte das Parlament dem seit sechs Jahren fälligen und nun doch unvollständigen Anti-Diskriminierungs-Gesetz zu.

Vier Jahre für den ersten, zwei Jahre für den zweiten Anlauf – insgesamt also sechs Jahre brauchte die Luxemburger Regierung für die Umsetzung zweier EU-Direktiven, durch die das Prinzip der Anti-Diskriminierung gesetzlich festgeschrieben werden soll. Erst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes brachte etwas mehr Bewegung in die Gesetzesmühle.

„Das Dossier wurde nicht nur vernachlässigt“, sagt Serge Kollwelter von der Association de Soutien aux Travailleurs Immigrés (ASTI), „hier kann man vom Gegenteil von politischem Willen sprechen.“ Seit Jahren drängt die ASTI auf die Umsetzung der Direktive, mit dem nun vorliegenden zweiten Gesetzesprojekt ist man allerdings nicht in allen Punkten zufrieden. Zum Beispiel damit, dass die Anti-Diskriminierungsmaßnahmen im Hinblick auf den Zugang zum Arbeitsmarkt zwar für „toutes les personnes, tant publiques que privées, physiques ou morales, y compris les organismes publics“ gelten – ausgenommen sind jedoch „les fonctionnaires, les employés de l’Etat et les stagiaires-fonctionnaires“. Im Exposé des Motifs wird darauf hingewiesen, die Maßnahmen für den Öffentlichen Dienst würden in einem extra Gesetz definiert.

Eine Diskriminierung im Antidiskriminierungsgesetz, höhnt die ASTI in einem Communiqué. Welchen Grund gibt es, Staatsbeamte extra zu behandeln?, fragt sich Serge Kollwelter und bedauert die mangelhafte Umsetzung der Direktive. „Vor allem, wenn etwas so lange dauert, könnte man erwarten, dass etwas Besseres dabei herauskommt“, so Kollwelter.

Staatsbeamte werden diskriminiert


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