Keine Angaben zu Fixierungen bei Demenz

Eigentlich skandalös wie die Pflege von Demenzkranken Personen in Luxemburg organisiert ist: So gibt es – anders als in Deutschland oder Österreich – keine gesetzlichen Vorgaben (Genehmigungs- oder Meldepflicht) bezüglich des Einsetzens von freiheitsentziehenden Maßnahmen in Alten- oder Pflegeheimen, wie Fixierungen, und demzufolge auch keine offiziellen Zahlen. Diese Angaben entstammen der rezenten parlamentarischen Antwort der Familienministerin Marie-Josée Jacobs auf eine Frage des ADR-Abgeordneten Jean Colombera. Da es sich bei Demenz-PatientInnen um unruhige Personen handelt, es relativ viel Aufwand kostet sich mit ihnen zu beschäftigen und die Stationen aber oft nicht ausreichend über Pflegekräfte verfügen, sind unkontrollierte Zugriffe und damit Missbräuche unvermeidbar. Zwar soll laut Jacobs in Luxemburg eine Reihe von internationalen Modellen, wie etwa das Heidelberger Instrument zur Lebensqualität Demenzkranker H.I.L.D.E, Vorgaben zum Umgang mit den spezifischen Bedürfnissen von Personen mit einer Demenzerkrankung in einer Institution liefern – am rechtlichen Rahmen und an einer spezifischen Ausbildung des Pflegepersonals fehlt es trotzdem. Auch die Anzahl der Pfleger auf einer Geriatrie-Station scheint in letzter Instanz von der Heimleitung selbst entschieden zu werden: Denn in Luxemburg gibt die Pflegeversicherung individuelle, auf die Bedürfnisse der einzelnen Person bezogene Pflegepläne vor – was zur Folge hat, dass es kein universell gültiges Verhältnis von Pflegepersonal gegenüber Demenz-PatientInnen gibt. Zurzeit sollen laut dem „Rapport général sur la sécurité sociale 2010“ der „Inspection Générale de la Sécurité Sociale“ des Jahres 2010 rund 1.460 Personen, die an einer „Demenz oder einer anderen Störung der kognitiven Funktion“ erkrankt sind, in einer Institution leben. Zu hoffen bleibt, dass sie nicht vergessen werden.


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