JUGENDSCHUTZ: „Bankrotterklärung der Gesellschaft“

In Dreiborn soll Luxemburg nach langem hin und her nun endlich eine altersgerechte Haftanstalt für Jugendliche bekommen. Über das Elend einer sozialen „Errungenschaft“.

Abgeschrieben: Auch wenn die Inhaftierung von Jugendlichen als Jugendschutzmaßnahme verkauft wird – die Auswirkungen sind meist negativ. (Foto: Alvaro Cordero)

Die Institution Gefängnis wird unter den bestehenden sozialen Zuständen bis auf weiteres nicht gänzlich verzichtbar sein. Dies festzustellen, ist eine Banalität. Wenn aber die Anstrengung der Gesellschaft dahin gehen sollte, alles zu tun, damit totale Institutionen so schnell wie möglich der Vergangenheit angehören, muss das insbesondere für die Behandlung Jugendlicher gelten. Denn was man ihnen antut, wirkt sich in noch höherem Maße auf ihren weiteren Lebensweg aus, als das bei Erwachsenen der Fall ist.

Dessen sind sich bestimmt auch die Mitglieder der parlamentarischen „Commission de la Famille, de l’Egalité des chances et de la Jeunesse“ bewusst, wenn sie am kommenden Montag das „Centre socio-éducatif de l’Etat“ in Dreiborn besuchen, wo die Einrichtung einer so genannten „unité de sécurité“ geplant ist (woxx 897). Andererseits: Die Diskussion um die Notwendigkeit der – ohne euphemistische Umschreibung schlicht als Jugendknast zu bezeichnenden – Einrichtung währt schon seit Jahren. Bereits 1994 hatte die damalige Regierung die Schaffung einer „unité fermée“ angekündigt. Passiert ist jedoch, sieht man von politischen Debatten und weiteren Ortsterminen ab: nichts.

Vor diesem Hintergrund wundert es wenig, dass die Ankündigung, den geplanten Neubau in Dreiborn nun tatsächlich in die Tat umzusetzen, bei den in der Jugendsozialarbeit Tätigen eine gewisse Erleichterung auslöst: Lediglich bis ins Jahr 2009 sollen Minderjährige im Zuge einer „Jugendschutzmaßnahme“ weiterhin vom Jugendrichter ins CPL Schrassig überwiesen werden können – dann stellt sich mit der „unité fermée“ endlich der gesellschaftliche Fortschritt ein. So zumindest die oft kolportierte Darstellung, die vor allem den politischen Entscheidungsträgern sehr entgegenkommen dürfte. Denn ähnlich wie in Psychiatrie und Abschiebehaft herrschten auch im Bereich der Jugendhaft hierzulande jahrzehntelang unsägliche Zustände, die es nun erlauben, jede Veränderung als Errungenschaft zu feiern, die gar nicht mehr hinterfragt wird.

Dabei wussten (und wissen?) es zumindest Déi Gréng besser: Im Mai 2000 formulierten sie ein Positionspapier, indem sie feststellten, dass sie „par leur attachement aux valeurs de démocratie et de respect des droits humains, ont toujours manifesté leur opposition à l’incarcération de jeunes“. Eine klare Absage an die Jugendhaft also, verbunden mit der Forderung nach „méthodes d’éducation et de socialisation autres que celles basées sur le principe de la punition“. Diese kategorische Haltung speiste sich aus dem Bewusstsein, „que le phénomène des mineur-e-s en prison n’est que le résultat d’une absence de politique dans le domaine de la jeunesse en difficulté.“ Was daraus zu folgen hatte, stellten die Grünen ebenfalls klar: „La recherche d’alternatives à l’incarcération doit se situer dans un concept global d’accompagnement et d’aide aux jeunes.“ Einsichten, die bis zum heutigen Tag unhintergehbar sind. Und dennoch bahnt sich eine andere Praxis an.

Einrichtung ohne Konzept

Über Alternativen zur „unité de sécurité“ wird von Seiten der Regierung gar nicht geredet. Hinsichtlich des geplanten Baus in Dreiborn geht man zu allem Überfluss, wie bereits beim Bau des „Centre de rétention“, nach Meinung vieler Praktiker konzeptlos vor: „Es wurde zwar beschlossen, dass eine solche Infrastruktur geschaffen wird, es wurde jedoch nicht darüber geredet, welches Konzept der Einrichtung zugrunde gelegt werden soll“, kritisiert Gilbert Pregno, Psychologe und Mitglied der Menschenrechtskommission.

Jeannot Schmitz von der Gefangenenhilfsorganisation „info-prison“ schließt sich diesem Urteil an. Für ihn hat sich Dreiborn als Jugendhilfestruktur ohnehin überlebt: „Wir haben immer gefordert, Dreiborn zu schließen und die Jugendlichen in kleinen Strukturen unterzubringen, wo man ihre spezifischen Probleme berücksichtigen kann.“ Er fordert eine Betreuung, in der etwa die Opfer sexueller Gewalt und familiärer Vernachlässigung getrennt von jenen untergebracht werden, die wegen Drogenhandel oder Schuleschwänzen in einer Jugendschutzmaßnahme sind. „Ich glaube auch nicht, dass die Beschäftigten in Dreiborn eine spezielle Ausbildung für all jene Problemlagen haben, mit denen sie dort konfrontiert sind“, sagt Schmitz. „Die Jugendlichen brauchen im Falle einer Unterbringung in einer unité fermée eine Top-Betreuung“, meint auch Pregno. Dazu gehöre ein Personalschlüssel, der diese Betreuung überhaupt ermöglicht.

Jeannot Schmitz geht in seiner Kritik noch weiter: „Für uns war es immer die schlechteste Lösung, Jugendliche in Dreiborn oder in einer geschlossenen Abteilung unterzubringen“, fasst er die Position von „info-prison“ zusammen. Er beklagt den Mangel an Alternativen zur geschlossenen Unterbringung: „Die bestehenden Strukturen geben zweifellos ihr Bestes“, so Schmitz, “ es fehlt ihnen aber an Unterstützung“. „Wenn die Regierung signalisieren würde, dass sie mehr alternative Angebote ermöglichen will, wären die Träger mit von der Partie“, versichert er. Ideen gebe es bestimmt genug, was fehle, sei vor allem der politische Wille.

Gewalt im Jugendknast

Ein Blick ins benachbarte Deutschland zeigt, dass dort die Situation nicht unbedingt besser ist. So war im nordrhein-westfälischen Siegburg im November 2006 ein 20jähriger Gefangener von seinen drei Zellengenossen stundenlang gequält, sexuell missbraucht und schließlich gezwungen worden, sich selbst zu erhängen. Die 649 Haftplätze der Justizvollzugsanstalt Siegburg waren zum damaligen Zeitpunkt von 715 Gefangenen belegt, 287 davon waren im Jugendvollzug.

Derartig extreme Fälle, sagt Thomas Weipert, sozialpädagogischer Jugendgerichtshelfer im baden-württembergischen Heilbronn, gehörten in Deutschland nicht zum Alltag. Doch in seinem Buch „Lebenswelt Gefängnis“, in dem junge Gefangene Einblick in den Jugendstrafvollzug gewähren, ist häufig von Gewalt und Brutalität unter Insassen die Rede. „Viele Jugendliche berichten, dass im Jugendhaftbereich Gewalt unter Mitgefangenen weiter verbreitet ist, als im Erwachsenenvollzug. Das ist ein Tabu, von dem möglichst nichts nach außen dringen soll“, so Weipert gegenüber der woxx. Dasselbe gelte für den Drogenkonsum – Drogen gelangten auf vielfältigste Weise ins Gefängnis.

Diese Tabuisierung kommt jedoch auch der Gesellschaft zupass. In seinem Buch fasst Weipert zusammen, was wohl auch für Luxemburg konstatiert werden muss: „Was letztlich innerhalb der Mauern passiert, interessiert eigentlich keinen, Hauptsache es bleibt ruhig.“

Weipert, der die Jugendlichen bereits während des Gerichtsverfahrens betreut, beschreibt den geschlossenen Vollzug als eine dissoziale Subkultur, als „eine Zusammenballung von Problemfällen, die sich als schädliches Milieu erweist“. Dementsprechend liege die Rückfallquote – wie im übrigen auch in Luxemburg – bei weit über fünfzig Prozent.

Zustände also, die sich, wie Weipert schreibt, nur negativ auf die Gesamtentwicklung der jungen Gefangenen und ihre spätere gesellschaftliche Wiedereingliederung auswirken. Weipert plädiert deshalb dafür, den von ihm nicht ohne Zynismus als «Produktionsstätte für neue Täter- und Opfertypen« bezeichneten geschlossenen Vollzug «durch individuelle und sozialpolitische Ressourcenstärkung und andere kreative Modelle“ zu ersetzen. Die sind auch in Deutschland nicht zahlreich, aber sie existieren.

Zum Beispiel das „Projekt Chance“ in Baden-Württemberg. Statt Inhaftierung absolvieren die Jugendlichen ein speziell konzipiertes Trainingsprogramm, das laut Selbstdarstellung des Projekts „konsequent die Übernahme von Verantwortung jedes einzelnen Jugendlichen für sein Reden und Tun“ forciert. „Ein sehr emanzipatorischer Ansatz“, findet Sozialpädagoge Weipert, „der viel Mitbestimmung durch die Teilnehmer ermöglicht. Ein großer Teil des Tagesablaufs muss von ihnen selbst geregelt werden“. Nicht die pädagogischen Betreuer, sondern die Gruppe selbst weise zudem die einzelnen Mitglieder auf etwaiges Fehlverhalten hin. Ziel der Maßnahme ist nicht zuletzt die Übernahme von Verantwortung, auch für begangene Straftaten.

Was Einsicht in persönliche Verantwortung anbelangt, muss letztlich jedoch viel früher angesetzt werden – aus Jeannot Schmitz‘ Sicht „lange bevor es überhaupt zu einer Straftat kommt“. Momentan lebten beispielsweise über 5.000 Jugendliche in Familien, die mit dem Mindestlohn auskommen müssen. Häufig seien die Kinder die Leidtragenden dieser prekären Lebensbedingungen. Hier müsse man ansetzen und für Chancengleichheit mit Kindern aus wohlhabenderen Familien sorgen, auch an den Schulen. „Das setzt jedoch voraus“, so Schmitz, „dass alle Schulen mit sozialpädagogischer Betreuung ausgestattet werden“.

„Das psycho-soziale Versorgungsnetz in Luxemburg ist ziemlich chaotisch“, pflichtet Psychologe Pregno bei. Er fordert deshalb eine landesweite Bedarfsermittlung und qualitative Studien, in denen der Werdegang problembehafteter Jugendlicher untersucht wird. Doch soziale Vorsorge ist ebenso kostspielig wie aufwändig. Da erscheint es den Entscheidungsträgern womöglich einfacher, die „Drop-Outs“ der Gesellschaft in entsprechende Einrichtungen abzuleiten.

„Kurzfristig mag das als kostengünstiger erscheinen“, so Jeannot Schmitz. „Langfristig gesehen rechnet sich diese Politik jedoch nicht einmal unter wirtschaftlichen Aspekten.“ Der ökonomische Gesichtspunkt dürfe aber ohnehin nicht der ausschlaggebende sein. Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in einer „unité fermée“ jedenfalls bedeute nicht weniger als die Bankrotterklärung der Gesellschaft.


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