Erstmals wird sich ein Drahtzieher des libyschen Folter- und Lagersystems wohl vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag verantworten müssen. Darüber wird das Gericht Mitte Juli nach einer in dieser Woche stattgefundenen Anhörung entscheiden. Beurteilt wird, ob die von der Anklage vorgelegten Beweise als ausreichend gelten, um das Hauptverfahren gegen Khaled Mohamed Ali El-Hishri zu eröffnen. Dieser ist ein hochrangiges Mitglied der „Spezialeinheit zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität“ (Al-Radaa), die formal dem libyschen Präsidialrat in der libyschen Hauptstadt Tripolis zugeordnet ist. Tatsächlich jedoch handelt es sich um eine weitgehend unabhängig agierende bewaffnete Bande, die mehrere Haftanstalten betreibt, wo insbesondere auch Flüchtlinge erpresst, sexuell missbraucht, gefoltert und ermordet werden („Bündnis mit den Banden“; woxx 1685). El-Hishri soll für den Bereich des berüchtigten Mitiga-Gefängnisses in Tripolis verantwortlich gewesen sein, in dem Frauen und Kleinkinder inhaftiert waren. Ihm werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in 17 Fällen zur Last gelegt, die er zwischen 2014 und 2020 begangen haben soll, darunter unter anderem Folter, Vergewaltigung und Mord. Er wurde im Juli 2025 in Berlin festgenommen und Anfang Dezember an den IStGH ausgeliefert.
Droit du travail dans le monde : de mal en pis
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