Bibliothekenreform: Jahr der Entscheidung

Das im Jahre 2010
verabschiedete Bibliothekengesetz tritt in eine entscheidende Phase: Die
öffentlichen Bibliotheken, die von einer staatlichen Subvention
profitieren wollen, müssen spätestens in diesem Jahr einen Antrag auf
ein „agrément“ einreichen. Von 16 Bibliotheken, die dem Verband der ULBP
(Union des Bibliothèques Publiques du Luxembourg) angehören, haben
bisher vier diese Etappe hinter sich, acht sind auf dem Weg dorthin. Die
restlichen Bibliotheken wollen kein agrément beantragen, da sie die
Bedingungen dafür nicht erfüllen können oder wollen. Dass das Verfahren
so lange dauert, hat vor allem mit der obligatorischen Anbindung der
lokalen Bibliotheken an das nationale Bibnet.lu-Netz zu tun. Es setzt
hohe materielle, aber vor allem personelle Ressourcen voraus, um die
Bestände der Bibliotheken aufzunehmen. Viele lokale Bibliotheken sind
aber weniger an einer möglichst ausführlichen oder gar
wissenschaftlichen Erhebung der Altbestände interessiert, als viel mehr
an einer schnellen und unkomplizierten Erfassung der Neuheiten, die vom
Publikum vorrangig ausgeliehen werden. An einer Light-Version der
Aleph-Bibliotheks-Software die im Bibnet.lu genutzt wird, wird derzeit
noch gearbeitet. Wie am Rande der Jahresversammlung der ULBP zu erfahren
war, hat sich die Mamer Mediathek aus dem Verband abgemeldet, da ihre
Aktivitäten auf unabsehbare Zeit ruhen.


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