Gesundheitsystem und Datenschutz

von | 28.03.2013

Erst kürzlich hieß es, dass Sven Clement, Vorsitzender der „Piratepartei Lëtzebuerg“, wegen seiner Verstrickung in der „Médicoleak-Affäre“ angeklagt werde – ein Fall, der große Löcher im Datenschutz bei gewissen Ministerien bloßgelegt hatte. Um die Datensicherheit ging es auch in der jüngsten Anfrage des unabhängigen Abgeordneten Jean Colombera an den Gesundheitsminister. Das Gesundheitsministerium begleitet zurzeit die Einführung einer umfassenden elektronischen Dokumentation und die Maßnahmen zur Verbesserung der elektronischen Vernetzung der Akteure des Gesundheitswesens. Ziel ist es, lebenswichtige Gesundheitsinformationen schneller und zuverlässiger zur Verfügung zu stellen. Ausschlaggebend ist hierbei jedoch, dass die eingesetzten Techniken und Verfahren datenschutzkonform sind, d.h. dem Datenschutzgesetz von 2002 entsprechen, dessen Überwachung der Nationalen Kommission für Datenschutz obliegt. Auch muss gewährleistet sein, dass eine Übermittlung von Gesundheitsdaten an andere Gesundheitsdienstleister nicht gegen den Willen des Patienten erfolgt. Laut Ministerium obliegt es jedem Leistungserbringer selbst, sicherzustellen, dass in seinem Wirkungsbereich die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes eingehalten werden. Alle Luxemburger Krankenhäuser hätten intern Verantwortliche für Angelegenheiten des Datenschutzes zu bestimmen. Einen genauen Zeitpunkt, bis zu dem die mit der Einrichtung einer nationalen elektronischen Infrastruktur beauftragte eHealth Agentur ihre Arbeit beendet haben wird, nannte das Ministerum nicht.

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