Wahlrecht: Die Hälfte darf nur zuschauen

Wie demokratisch ist eine Wahl, bei der fast die Hälfte der von den politischen Entscheidungen unmittelbar Betroffenen und in Luxemburg Lebenden keine Stimme abgeben kann?

Zugegeben, Demokratie besteht nicht nur aus Wahlen. Aber ohne Abstimmungen des Souveräns darüber, wer denn seine politischen Interessen im Parlament auf Zeit vertreten soll, ist sie nicht einmal repräsentativ. Die Neuwahlen am 20. Oktober sind in aller Munde, aber um das Thema Ausländerwahlrecht ist es still geworden. Anfang des Jahres hatten Asti und Patronatskammer noch Hand in Hand für das Wahlrecht von Ausländern bei den Legislativwahlen geworben. 45 Prozent der EinwohnerInnen Luxemburgs sind sogenannte AusländerInnen, ihnen dauerhaft keine Interessenvertretung auf nationaler Ebene zuzugestehen, ist mehr als ein Demokratiedefizit. Warum erkennen die Parteien in diesen „AusländerInnen“ nicht auch ein Potenzial für sich, wenn sie denn das formaldemokratische Argument schon nicht überzeugt? Gerade die Parteien des linken Spektrums könnten hier punkten. Das schien zumindest Wirtschaftsminister Etienne Schneider früh erkannt zu haben, als er sich schon Anfang des Jahres klar dafür aussprach, Menschen, die seit zwei oder drei Jahren in Luxemburg arbeiten und leben, das Wahlrecht zuzuerkennen. Was für CSV und ADR noch immer ein Alptraumszenario darstellt, ist nur die kohärente Forderung nach der Anpassung an die multikulturelle Realität Luxemburgs.

Ein kleiner Fortschritt in puncto Partizipation mag mit dem kommunalen Wahlrecht gelungen sein. Dennoch lag der Anteil der realen Beteiligung bei den ersten Kommunalwahlen 2011, an denen AusländerInnen in ihrer Gemeinde wählen durften, gerade einmal bei 17 Prozent. Denn diejenigen, die wählen, gehören tendenziell zur Elite – mithin die Erklärung dafür, dass sich die Handelskammer für ein Ausländerwahlrecht ab 2019 aussprach. Das Interesse an politischer Beteiligung ist also geringer, als vermutet. Ängste, der Einfluss von Nicht-Luxemburgern könnte auf Gemeindeebene Überhand nehmen, scheinen komplett unberechtigt. Doch ist die Sorge der braven CSV-Anhänger wohl mehr noch von der Angst geleitet, Privilegien einzubüßen, die allein LuxemburgerInnen vorbehalten sind. So stünden durch eine rasche Einbürgerung, etwa auch Nicht-LuxemburgerInnen Tür und Tor zum Staatsdienst offen. Kein Wunder also, dass sich in der TNS-Ilres-Umfrage Anfang des Jahres drei Viertel der Befragten dafür aussprach, dass es zur Einbürgerung unabdingbar sei, Luxemburgisch zu sprechen. 64 Prozent meinten, sie müsse an den Besuch von Bürgerrechtskursen gebunden werden. – Kriterien, die 1.613 BelgierInnen, die am 20. Oktober wählen dürfen, nicht erfüllen müssen. Denn nach Artikel 29 des Nationalitätengesetzes kann die Luxemburger Staatsangehörigkeit erlangen, wer Vorfahren hat, die am 1. Januar 1900 Luxemburger waren. Doch von den hierzulande lebenden 88.200 PortugiesInnen dürfte diese Regelung kaum jemanden betreffen.

Was für CSV und ADR noch immer ein Alptraumszenario darstellt, ist nur die kohärente Forderung nach der Anpassung an die multikulturelle Realität Luxemburgs.

Fast die Hälfte der Bevölkerung, die durch harte Arbeit auf dem Bau und in der Stahlindustrie maßgeblich zum Wohlstand des Landes beigetragen hat, bleibt damit die politische Teilhabe verwehrt. Ist das noch demokratisch? Liegt hier nicht ein Defizit, das gerade die Linke massiv anprangern sollte? Für das multiethnische Luxemburg, das sein Außen-Image als europäisches Kernland unter Juncker stets pflegte, müsste das Ausländerwahlrecht, will man sich nicht abschotten und die Augen vor der Realität verschließen, eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Am Ende könnte es sich als Achillesverse des CSV-Staats erweisen.


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