Entgegen einer Aufforderung des EU-Parlaments sind irreversible Operationen an intergeschlechtlichen Kindern in Luxemburg immer noch erlaubt – und das wird wohl auch zunächst so bleiben.

Luxemburg erreicht bei der Kategorie „Intersex bodily integrity“ 0 von möglichen 100 Prozent. (Foto: ILGA-Europe/Rainbow Map)
Es ist nicht unironisch, dass sich die Regierung erst vergangene Woche damit rühmte, erneut Platz 10 im Ranking der NGO „ILGA“ zu belegen. Damit sei Luxemburgs „Position unter den fortschrittlichsten Ländern Europas“ bestätigt, hieß es im Presseschreiben dazu. Die NGO bewertet jedes Jahr, wie gut europäische Staaten die Rechte von LGBTIQ+-Personen schützen und fördern. Das Ranking bezieht hierzu sieben Kategorien mit ein, von Gleichstellung und Nichtdiskriminierung über rechtliche Geschlechtsanerkennung bis hin zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit intergeschlechtlicher Personen. Erst 2024 war das Großherzogtum vom 6. auf den 10. Platz gefallen. Zumindest, so könnte man konstatieren, ist es nicht weiter abwärts gegangen.
In einer der Kategorien jedoch wäre die Spirale abwärts auch denkbar schwer zu vollziehen: Hier befindet sich Luxemburg bereits am Boden (siehe Grafik). Denn die körperliche Unversehrtheit von intergeschlechtlichen Personen, also Menschen, die mit Geschlechtsmerkmalen geboren werden, die biologisch weder eindeutig männlich noch weiblich sind, ist hierzulande nach wie vor nicht gewährleistet. Mitte letzten Monats nahmen Claire Delcourt, die ehemalige Gesundheitsministerin Paulette Lehnert und Mars die Bartolomeo (alle LSAP) genau diesen Umstand zum Anlass einer parlamentarischen Anfrage zum Thema. Die Antwort der aktuellen Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) liegt seit Montag dieser Woche vor.
Dass im Sinne des Kindeswohls aber auch dafür Sorge getragen werden muss nicht medizinisch notwendige Eingriffe zu unterlassen, fällt unter den Tisch.
Der nationale Aktionsplan LGBTIQ+ siehe die Gründung einer interministeriellen Arbeitsgruppe vor, die im Februar die Arbeit aufgenommen habe, gibt Deprez an. Diese setze sich „mit den in Luxemburg angewandten Modalitäten bei Eingriffen an intergeschlechtlichen Personen auseinander, um Vorschläge auszuarbeiten, und diese Modalitäten gegebenenfalls anzupassen.“ Wieso es in diesem Satz überhaupt des Wortes „gegebenenfalls“ bedarf, ist äußerst fragwürdig: Irreversible, nicht medizinisch notwendige Eingriffe an Kindern zur Anpassung an binäre Geschlechternormen sind hierzulande schlicht immer noch erlaubt und sogar von der CNS erstattungsfähig. Bereits im November vergangenen Jahres hatte der Verein „Intersex & Transgender Luxembourg“ einen Gesetzesentwurf vorgelegt, um diese endlich zu verbieten, so wie es auch diverse Menschenrechts- und andere Organisationen fordern, nicht zuletzt das EU-Parlament in einer offiziellen Aufforderungen an seine Mitgliedstaaten.
Teilt denn die Regierung die Auffassung, dass das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot einen gleichen Schutz für alle Kinder verlangt, unabhängig von ihrer Genitalanatomie oder elterlichen Normvorstellungen? Mit der Pistole auf der Brust, oder vielleicht wäre das Skalpell am Körper hier das treffendere sprachliche Bild, schreibt Martine Deprez auf die Frage: „Jede Maßnahme muss sich am Kindeswohl orientieren, und dieses kann medizinisch notwendige oder dringende Eingriffe rechtfertigen.“ Dass im Sinne des Kindeswohls aber auch dafür Sorge getragen werden muss, nicht medizinisch notwendige Eingriffe zu unterlassen, fällt unter den Tisch. Rechtfertigung statt Fortschritt, und immerhin ein „stolzer“ Platz am falschen Ende der Top 10.

