(da) – 17.124 Personen sind davon betroffen: Deutsche Vornamen, zwischen 1940 und 1945 von Nazibesatzern aufgezwungen und in den Geburtsurkunden der Betroffenen festgehalten. War es jahrelang die Regel, dass Personen, deren Vorname auf solche Weise „eingedeutscht“ wurde, die französische Version ihres Namens als „prénom usuel“ in ihre offiziellen Dokumente eintragen lassen konnten, so ist damit seit dem Gesetz vom 19. Juni 2013 über das nationale Personenregister Schluss. Das Gesetz sieht vor, dass sogenannte „Gebrauchsnamen“ auf offiziellen Dokumenten nicht mehr berücksichtigt werden. Konsequenz davon ist, dass, zum Entsetzen der betroffenen Personen, auf neu ausgestellten Dokumenten wieder die „eingedeutschten“ Vornamen aus der Besatzungszeit vorzufinden sind. Innenminister Dan Kersch und Justizminister Felix Braz, die verstehen können, dass die ganze Sache „in den Köpfen der Menschen für Unmut und Wut gesorgt hat“, haben dann auch umgehend eine praktische Lösung ausgearbeitet: In einem Schreiben wenden sich die Ministerien an alle Betroffenen, die durch Zurücksenden eines Vordrucks und einer Kopie ihres Personalausweises ihren Vornamen wieder „französisieren“ lassen können. Auf die Frage, warum denn keine „Luxemburgisierung“ der Vornamen vorgesehen sei, haben die beiden Minister derweil keine Antwort.
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