(dw) – Von einer einzigen Ausnahme abgesehen habe die Kommission ausreichende Informationen erhalten, hatte EU-Kommissar Joaquin Almunia erklärt, womit er die Erklärungen von fünf Ländern zu ihren steuerrechtlichen Praktiken meinte, die sie in Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Kommission abgegeben hatten. Seit Montag ist klar, welches Land die besagte Ausnahme war (die woxx berichtete in ihrer Ausgabe der vergangenen Woche). Luxemburg wird nun von der Kommission offiziell angewiesen, die entsprechenden Informationen zu liefern. Man wolle prüfen, ob die Anwendung des Steuerrechts nicht bestimmten Unternehmen Vorteile einräumt und damit gegen europäische Staatsbeihilfen verstößt. Weigert sich Luxemburg weiterhin, erwägt Brüssel eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Der Luxemburger Finanzminister, der sich bislang gegenüber der Presse zu dem Thema nicht äußern wollte, reagierte noch am selben Tag per Kommuniqué: Man werde nun untersuchen, ob die Anordnung aus Brüssel die Zweifel beheben könne, die Luxemburg in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Anfrage der Kommission hegt. Luxemburg habe auch weiterhin vor, mit der Kommission im Rahmen der vorgesehenen EU-Gesetze zusammenzuarbeiten.
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