LANDESPLANUNG: Der dumme August

Transparenz und Zeitdruck – ein Paar, das schlecht zusammen passt, insbesondere wenn es um die Zukunft des Landes geht.

Noch bis zum 10. des laufenden Monats können Privatpersonen und Organisationen schriftliche Stellungnahmen zu den Ende Juni öffentlich gemachten „plans sectoriels“ in den Bereichen „geschützte Landschaften“, „Wohnungsbau“, „Transport“ und „Aktivitätszonen“ einreichen. Es hatte mehrere Jahre und Regierungen gebraucht, bis diese Teilpläne fertiggestellt waren, die sozusagen das nationale landesplanerische Instrumentarium überlagern und den Gemeinden als Vorgabe für ihre Ausarbeitung verbindlicher „plans d’aménagement généraux“ (PAG) dienen.

Während der Staat sich in den letzten Jahren immer wieder großzügige Aufschübe gewährte und dann auch noch die Frist für die Ausarbeitung der PAG um einige Jahre verschob – und dafür die Gesetze für Landes- bzw. Kommunalplanung mehrfach abändern musste – fällt jetzt auf, dass nicht nur die Zeit für die genannten Stellungnahmen mit 45 Tagen recht knapp bemessen ist, sondern dass auch noch das Stichdatum mitten in die Sommerferien fällt.

Tatsächlich sind sechs Wochen angesichts der Komplexität und des Umfangs der Pläne ein Witz, sollten denn wirklich fundierte und gut durchdachte Stellungnahmen seitens der Zivilgesellschaft erwünscht sein. Da hilft auch wenig, dass die Frist für die Stellungnahmen der Gemeinden erst im Oktober endet. Einwände von BürgerInnen und Vereinigungen können natürlich auch an die Kommunen gerichtet werden, doch müssen sie dann erst den Filter der zuständigen Kommissionen sowie der Schöffen- und Gemeinderäte passieren, bevor sie in den anschließenden politischen Ausarbeitungsprozess einfließen.

Trotz des ungünstigen Zeitpunkts hat es der Mouvement écologique mit einiger Anstrengung geschafft, noch gut zwei Wochen vor der Abgabefrist eine eingehende und äußerst kritische Stellungnahme zu den Plänen zu erarbeiten. Das erlaubt den Lokal- und Regionalsektionen, fristgerecht aktiv zu werden, und dürfte auch die Arbeit so mancher Gemeindekommissionen erleichtern, die nun nach den Sommerferien nicht bei Null anfangen müssen. Aber die Umweltgewerkschaft macht auch deutlich, dass dies keinesfalls der Schlusspunkt ihrer Interventionen in Sachen „plans sectoriels“ sein wird. In einzelnen Punkten hat sich der Méco sogar geweigert, dezidiert Stellung zu beziehen, weil gewisse Grundprämissen nicht einleuchten und deshalb eine vorherige Grundsatzdebatte erfordern.

So ist eine wenig zufriedenstellende Situation entstanden, in der wieder einmal unter Druck gearbeitet werden muss.

Dass der CSV-Fraktionschef in spe und ehemalige Nachhaltigkeitsminister Claude Wiseler jetzt die Bedenken des Méco zum Anlass nimmt, von seinem Nachfolger François Bausch eine Verlängerung der Frist für die Stellungnahmen zu verlangen, gehört natürlich zum Arsenal oppositionspolitischer Zwischenrufe, wie es früher die Grünen ihrerseits nur allzu gerne genutzt haben. Doch das gesetzliche Instrumentarium, auf dem diese Fristen basieren, stammt noch aus Zeiten, in denen die CSV das Sagen hatte.

Dennoch hätte es der aktuellen Regierung nicht geschadet, in weiser Voraussicht das bestehende Gesetz in diesem Punkt abzuändern – etwa im Sinne einer Mindestfrist, die sich per „règlement grand-ducal“ den jeweiligen Umständen entsprechend hätte verlängern lassen. Bei der Frage der Umsetzung des Deontologiekodex für MinisterInnen etwa hatte die Regierung sich ja auch nicht gescheut, aus Gründen der Flexibilität, für die Reglement-Form zu plädieren.

So ist eine wenig zufriedenstellende Situation entstanden, in der wieder einmal unter Druck gearbeitet werden muss. Der Nachhaltigkeitsminister verweist auf die Zeit nach den angesprochenen Fristen, in denen – insgesamt mehr als zwei Jahre lang – noch intensiv an den Plänen weitergearbeitet werden wird. Ob er damit der Forderung des Méco, die Diskussion um die Pläne bis zum Schluss „ergebnisoffen“ zu führen, gerecht werden kann, wird sich aber erst am Ende der Prozedur ermessen lassen.


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