RÉFORME ADMINISTRATIVE: Verschlimmbesserung

„Nein zu Verschlechterungen für BürgerInnen – ja zu weitreichenderen Reformen!“ meint der Meco zum „Omnibus-Gesetz“.

Mit dem „Omnibus-Gesetz“ sollen Prozeduren unterschiedlicher Gesetze vereinfacht werden, dies vor allem im Umwelt- und kommunalen Planungsbereich. Hinter dieser Reform verstecken sich Vorstellungen darüber, welche Rechte BürgerInnen zuerkannt werden, welche gesellschaftlichen Prioritäten gesetzt werden sollen und wie schlussendlich eine gute „gouvernance“ im Interesse aller erfolgen kann.

Der Méco ist der Überzeugung, dass Prozeduren vereinfacht werden sollen. Aber: Knapp ein Dutzend der Neuerungen würden direkte negative Konsequenzen für die BürgerInnen oder die Gestaltung der Gemeinden haben, sowie problematische Präzedenzfälle im Interesse der Betriebe darstellen. Diese Unausgewogenheit ist wohl u.a. dadurch zu erklären, dass im Vorfeld zwar mit Wirtschaftskreisen, nicht aber mit Akteuren der Zivilgesellschaft, wie den Umweltorganisationen, gesprochen wurde.

Es ist eine Errungenschaft, dass die Entwicklung der kommunalen Flächennutzungspläne (PAG) gemäß festgelegten Standards, einer fachlichen Analyse und der Erstellung von Entwicklungsszenarien beruht. Dies erfolgt im Rahmen der sogenannten „étude préparatoire“. (…) Wer diese in ihrer Essenz in Frage stellt, öffnet schlussendlich Tür und Tor für subjektive und kurzfristig orientierte Interessen auf Kosten nachvollziehbarer und langfristig orientierter kommunaler Entwicklungsszenarien.

Mit Nachdruck stellt sich der Mouvement Ecologique zudem gegen den vorgeschlagenen Weg, in Zukunft die alleinige Verantwortung für die Genehmigung von Werbetafeln den Gemeinden zuzuschieben, und den Staat aus seiner Verantwortung zu entlassen. (…) Dies riskiert zu einer unterschiedlichen Handhabung von Gemeinde zu Gemeinde, einem Wildwuchs an Werbetafeln und einer weiteren Lichtverschmutzung in unseren Ortschaften und in der Landschaft zu führen.

Der Méco bleibt der Überzeugung, dass das Allgemeinwohl über den Partikularinteressen von Grundstücksbesitzern stehen muss. (…) Die aktuellen diesbezüglichen Bestimmungen sollten deshalb nicht, wie beabsichtigt, gestrichen werden.

Vor dem Gesetz sollten alle gleich sein: Dieses Grundprinzip muss auch für wirtschaftliche Betriebe gelten. Dass Betriebsgenehmigungen auch angefragt werden und die vorgesehene Prozedur durchlaufen können, wenn ihr Standort (zum Zeitpunkt der Anfrage) im Widerspruch zum Flächennutzungsplan der Gemeinde ist, ist nicht hinnehmbar.

Effizienz vs. Qualität

(…) Wer glaubt, so wie dies im Rahmen des Omnibusgesetz vorgeschlagen wird, den Staat dadurch effizienter zu gestalten, dass fachliche Gutachten innerhalb von stark verkürzten Fristen erstellt werden müssen, der irrt. (…) Insofern sollten die reellen Möglichkeiten einer wirklichen Zeitersparnis erkundet werden und nicht die Qualität der Arbeit für einen vermeintlichen Zeitgewinn von ein bis zwei Monaten geopfert werden.

Rechtsprinzip ist derzeit, dass die Rechte von Dritten nicht durch fehlerhaftes Handeln der Verwaltungen geschädigt werden dürfen. Wer nun, wenn auch in begrenztem Ausmaß den „accord tacite“ (bei Nicht-Antwort einer Verwaltung in bestimmten Fällen bei der Überarbeitung eines PAP) einführen will, stellt dieses fundamentale Rechtsprinzip in Frage.
Wer die „simplification administrative“ zu stark ausschließlich auf die Rechte von Betrieben fokussiert, verliert die BürgerInnen aus den Augen. Auch ihnen gilt es, zusätzlich zu den sehr wenigen im „Omnibus-Gesetz“ vorgeschlagenen Maßnahmen hinaus, verbreitete Rechte zuzugestehen (…). Die Erstellung eines regelrechten „Code des relations entre le public et les administrations“ nach französischem Vorbild wäre eine sinnvolle Initiative in dieser Richtung.

Der Méco erinnert an zahlreiche von ihm wiederholt angeregte Verbesserungen, die bis dato nur begrenzt oder gar nicht angegangen wurden, so z.B. eine vulgarisierte und didaktische Darstellung von administrativen Prozeduren; der Ausbau der Bürgerrechte u.a. durch einen verbesserten Zugang zu Informationen, die Benennung von zuständigen Ansprechpartnern für die Bearbeitung von Dossiers und Arbeitsbereichen in Ministerien und Verwaltungen; eine frühere Einbindung von BürgerInnen in Entscheidungsprozesse.

Insofern gilt es die „simplification administrative“ als ein Element einer reformierten „gouvernance“ zu sehen und sie zusätzlich in den Dienst aller BürgerInnen zu setzen. Auch soziale und ökologische Bürgerinteressen und deren Reformansprüche müssen in die weitere Debatte integriert werden.


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