Im Koalitionsvertrag hatte die neue Regierung eine Reform des „congé parental“ angekündigt. Damit diese reibungslos abläuft, wurde der TNS Ilres beauftragt, eine Umfrage durchzuführen. Die Ergebnisse können auf dessen Internetseite eingesehen werden.
Drei Fragen galt es mit der Umfrage zu klären: 1. Wissen die Leute überhaupt von diesem „congé parental“ und, falls ja, ist ihnen klar, wie er zu beantragen ist. 2. Aus welchen Gründen haben sie sich für oder aber gegen einen Antrag entschieden. 3. Wie müsste die Reform des congé aussehen, um ihn attraktiver zu machen. Befragt wurden 1019 Bürger aus Luxemburg und 216 Pendler, die schon ein Kind haben oder eines planen. Das Resultat ist wenig überraschend. Die meisten fühlen sich über den „congé parental“ recht gut informiert, bei den ausländischen Mitbürgern sieht es allerdings anders aus.
Auf die Frage, aus welchem Grund der „congé parental“ beantragt wurde, gaben rund 78% an, dass sie sich von dem Urlaub eine bessere Beziehung zu ihrem Kind versprechen. Sogar 87% nannten die Eltern-Kind-Beziehung als Grund, ihn beim nächsten Kind beantragen zu wollen. Für viele Eltern allerdings kommt der „congé“ nicht in Frage. Der Großteil dieser Gruppe, 44 Prozent, führte finanzielle Gründe an: Der Elternurlaub bedeute eine erhebliche Verringerung des Familieneinkommens, das könnten sie sich nicht leisten. Diese Begründung ist vor allem bei relativ gutgestellten Familien anzutreffen, die laufende Kredite abzahlen müssen. Bei 15 Prozent haben erstaunlicherweise die Arbeitgeber nicht mitgespielt. Dies wurde in der Pressekonferenz heruntergespielt, doch sollte hier auf jeden Fall noch nachgebessert werden, damit das nicht mehr vorkommen kann.
Fast alle sind sich einig darüber, was die Reform bieten sollte. Einerseits müsste der „congé parental“ flexibler gestaltet werden, andererseits sei eine Erhöhung der Geldkompensation erforderlich. Die UEL, also die Vorzeigeplattform der Arbeitgeber, sei bei alldem sehr kooperativ. Vor allem jüngere Arbeitgeber hätten volles Verständnis für die kommende Reform. Die Familienministerin führt derzeit Gespräche mit verschiedenen Akteuren zu dem Gesetz.
Corinne Cahen kündigte an, dass es in Zukunft wohl möglich sein wird, einen kürzeren, nämlich vier oder sogar nur zwei Monate dauernden „congé parental“ zu gleichem Entgelt zu beantragen. Die Gewerkschaften kritisieren, dass dies manche Arbeitgeber veranlassen könnte, Druck auf den Antragsteller auszuüben, damit er die kürzere Variante wählt. Cahen wies diese Bedenken jedoch zurück und wies darauf hin, dass eine Vollzeit-Beurlaubung nicht abgelehnt werden kann. Dass Arbeitgeber betriebsinterne Druckmittel haben, scheint sie zu vergessen. Schließlich hatten 13% der Befragten erklärt, dass sie den „congé“ nicht genommen haben, weil ihr Chef ihnen mit negativen Auswirkungen auf ihre Karriere gedroht habe.
Problematisch ist die Gesetzgebung auch immer noch beim Punkt „Konkurse während des congé“, da der Empfänger in einem solchen Fall das erhaltene Geld zurückzahlen muss. Corinne Cahen versichert hier, dass dies inoffiziell ganz anders gehandhabt wird. Unklar ist die Rechtslage auch bei Personen, die verschiedene Arbeitgeber haben, wie zum Beispiel Putzfrauen. Hier sieht das Gesetz bisher auch nichts vor, da die bestehende Regelung besagt, dass man mindestens Halbzeit bei einem Arbeitgeber arbeiten muss, um den „congé parental“ beanspruchen zu können. Beide Gesetzeslücken sollen durch die Reform beseitigt werden. Im Übrigen fordern die Gewerkschaften ein Entgelt in Höhe des Mindestlohns. Die Familienministerin will sich auf jeden Fall mit dem Problem des staatlichen Unterstützungsbeitrags befassen. Wie hoch dieser ausfallen werde, steht allerdings noch in den Sternen.