Chemische Unterwerfung: Kein eigener Straftatbestand

von | 10.01.2025

(Photo : María Elorza Saralegui/woxx.)

Chemische Unterwerfung, also die heimliche Verabreichung von Substanzen, um die Entscheidungs- oder Handlungsfähigkeit einer Person zu beeinträchtigen, ist in Luxemburg derzeit weder ein eigenständiger Straftatbestand noch wird sie bei Straftaten wie zum Beispiel Vergewaltigung als erschwerender Umstand berücksichtigt. Eine statistische Erfassung sei laut einer Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage deshalb nicht möglich. Erfasst werden lediglich Anzeigen wegen „Verabreichung von gesundheitsgefährdenden Substanzen“ gemäß den Artikeln 402 bis 405 des Strafgesetzbuches, unter die laut Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) auch chemische Unterwerfung „möglicherweise fallen könnte“. Zwischen 2021 und 2024 gab es 25 solcher Anklagen, 6 davon im letzten Jahr. Auf die Frage, welche Präventivmaßnahmen die Regierung bereits unternommen habe, verweist Margue auf eine polizeiliche Kampagne zu K.O.-Tropfen zu Karneval 2023; eine weitere sei für 2025 geplant. Zudem gebe es verschiedene regionale Sensibilisierungsprogramme an Schulen. Der Fall Pelicot hatte in Frankreich die Diskussion eröffnet, ob chemische Unterwerfung als eigenständiger Straftatbestand geführt werden sollte. Auch in Deutschland wurde das Thema durch die Aufdeckung eines Vergewaltiger-Netzwerks auf Telegram intensiv diskutiert. In Luxemburg ist diese Debatte noch nicht ganz angekommen; für 2025 ist jedenfalls keine Gesetzesänderung in diese Richtung vorgesehen. Geplant sind laut Margue jedoch die Einrichtung eines nationalen Zentrums für Gewaltopfer, das umfassende medizinische, psychologische, juristische und polizeiliche Unterstützung bieten soll, sowie einen Aktionsplan gegen geschlechterbasierte Gewalt, der auf Prävention, Schutz, Strafverfolgung und koordinierte Politik setzt.

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