Asylbewerber*innen: Asselborn verteidigt Begutachtung der Genitalien

von | 14.12.2018

Minister Jean Asselborn verteidigt die Art und Weise, wie in Luxemburg mit Asylbewerber*innen und Geflüchteten umgegangen wird. Damit reagiert er auf einen kritischen Bericht der Menschenrechtskommisson, in dem die Aufnahme- und Lebensbedingungen ebendieser Menschen analysiert worden waren.

Quelle: pxhere

In einem Schreiben reagiert Jean Asselborn mit einigen Klarstellungen auf einen Bericht der konsultativen Menschenrechtskommission (CCDH). Darin war die Begutachtung der Genitalien zur Feststellung des Alters von Asylbewerber*innen als menschenunwürdige Praktik hervorgehoben worden. Asselborn betont, dass medizinische Untersuchungen sowohl mit Respekt für die Würde der Asylbewerber*innen als auch unter Berücksichtigung deontologischer Regeln durchgeführt würden. Bei den Test würden Genitalien weder angefasst noch fotografiert.

Der Minister unterstreicht, dass ein ärztliches Gutachten die einzige wissenschaftliche und zuverlässige Methode sei, um das Alter von Menschen festzustellen, die keine Ausweispapiere mit sich führen. Luxemburgische Gerichte hätten wiederholt betont, dass solche Untersuchungen rechtmäßig und aussagekräftig sind. Asselborn verweist auf den Europarat sowie das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen, demzufolge mehr Staaten auf die gleichen Methoden zurückgreifen als von der CCDH behauptet.

Im Schreiben wird zudem daran erinnert, dass erst dann eine Begutachtung der Genitalien beantragt wird, wenn eine Röntgenuntersuchung des Handgelenks einen ernstzunehmenden Zweifel in Bezug auf das Alter der betreffenden Person hinterlassen habe. Bei einer solchen Begutachtung sei bisher noch nie festgestellt worden, dass es sich um eine*n Minderjährige*n handele. De Facto habe also hierzulande noch nie eine ärztliche Unterschung der Genitalien minderjähriger Asylbewerber*innen stattgefunden, so der Minister.

Das Schreiben enthält noch weitere Klarstellungen. So betont Asselborn unter anderem, dass eine frühzeitige Feststellung von Anzeichen auf Verletzlichkeiten, Traumata, Belästigung und/oder Gewalterfahrung bereits vorgesehen sei. Das Personal sei entsprechend geschult. Überweisungen von einer Struktur in eine andere würden zudem nur in Ausnahmefällen erfolgen. Solche seien beispielsweise schulische oder professionelle Fortbildung, gesundheitliche Gründe oder schlimme Konflikte.

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