Abitur-Nachprüfungen: Ergebnisse zu spät bekannt

Die Termine der Abitur-Nachprüfungen in Luxemburg überschneiden sich mit obligatorischen Einführungswochen an der Universität Luxemburg und mit den Bewerbungsfristen der Hochschulen im Ausland. Eine Besserung ist nicht in Sicht.

Viele Schüler*innen und das Schulpersonal packen so langsam die Koffer für den Sommerurlaub, da wird schon über die Abitur-Nachprüfungen im September und den Universitätsstart im Herbst debattiert. Der Anlass: Eine parlamentarische Anfrage des LSAP-Abgeordneten Mars Di Bartolomeo, die bereits im Mai bei Bildungsminister Claude Meisch (DP) eintrudelte.

Der Abgeordnete bezieht sich darin auf den Jahresbericht 2018 des Ombuds Comité fir dʼRechter vum Kand (ORK). Dieser wurde im Februar 2019 kontrovers in der Abgeordnetenkammer diskutiert. Di Bartolomeo verweist in seinem Schreiben unter anderem auf die Kritik des ORK, dass sich die Termine für die Abitur-Nachprüfungen (nach dem 15. September) des „enseignement secondaire“ 2018 mit denen der obligatorischen Einführungswochen an der Universität Luxemburg überschnitten.

Ein ähnliches Szenario ist auch diese Jahr zu erwarten. Die Bewerbungsfrist (Wintersemester 2019/2020) der meisten Bachelorstudiengänge an der Universität Luxemburg läuft zwischen Mitte Juli und Mitte August ab. Zwar können fehlende Abschlusszeugnisse in manchen Fächern nachgereicht werden, wie etwa in der Germanistik, der Philosophie oder den Computerwissenschaften, doch verhindert das nicht die Korrelation zwischen der obligatorischen Einführungswoche und den Abitur-Nachprüfungen. Nur revidiert Meisch in seiner Antwort auf Di Bartolomeos Schreiben das Wort „obligatorisch“: Die Einführungsveranstaltungen seien nicht immer verpflichtend. Wer unter den Pechvögeln ist, die doch an einer obligatorischen Einführungswoche teilnehmen müssen, ist laut Meisch jedoch dazu verpflichtet, den Abitur-Nachprüfungen den Vortritt zu lassen. Dasselbe gilt wohl auch für potenzielle Studienanfänger*innen, die bereits im September oder im Oktober ein Studium im Ausland aufnehmen und dementsprechend kurzfristig einen Umzug planen müssen. Im Volksmund würde man sagen: „Pech, domm gaang.“ Eine bessere Lösung hat der Bildungsminister nicht in petto. Den betroffenen Studienbewerber*innen kann man demnach nur empfehlen, sich mit den jeweiligen Studienbeauftragten der Fakultäten in Verbindung zu setzen und auf Verständnis zu hoffen. Die Ergebnisse der Abschlussprüfungen 2019 wurden übrigens Ende Juni kommuniziert – warum die „examens de rattrapage“ nicht früher stattfinden, ist angesichts der bekannten Problematik schwer nachvollziehbar.

Die aufgezwungene „année sabbatique“, die Di Bartolomeo als Folge der Überschneidung zwischen Abitur-Nachprüfung, abgelaufenen Bewerbungsfristen und obligatorischen Einführungswochen anführt, hält Meisch derweil für unwahrscheinlich. Tatsächlich ist – wie oben bereits angedeutet – sowohl an der Universität Luxemburg als auch an einer Vielzahl internationaler Hochschulen eine vorläufige Einschreibung möglich. Bei den Auswahlverfahren würden an der Universität Luxemburg, so Meisch, die Abschlussnoten der letzten drei Jahre des „enseignement secondaire“ berücksichtigt. Studienbewerber*innen ohne Abschlussdiplom könnten auf diese Weise vorläufig zum Studium zugelassen werden. Es sei eine Zulassung, die prinzipiell nicht aufgrund einer Abitur-Nachprüfung zurückgezogen wird. Außer in der Medizin – ein Fach, das man bis dato ohnehin nur während zwei Semestern an der Universität Luxemburg studieren kann –, in der ein Patzer als „performance insuffisante“ definiert und mit der Ablehnung des Bewerbungsdossiers bestraft wird.

Man könnte natürlich auch argumentieren, dass sich die betroffenen Schüler*innen bereits Ende Juni um eine Alternative kümmern könnten, wenn es aufgrund einer Nachprüfung mit dem Studienbeginn eng werden könnte – das schließt aber keinesfalls aus, dass man die Terminüberschneidungen angehen und das Risiko minimieren sollte. Noch dazu weist das ORK in seinem Bericht darauf hin, dass die Schüler*innen der Abschlussklassen unzureichend auf die entsprechende Situation vorbereitet werden. Für Meisch ist das Thema jedoch vorerst gegessen: „En prenant en considération ce qui précède, on ne peut en l’occurrence pas affirmer qu’il y ait conflit entre la date des examens de rattrapage et les délais d’inscription à l’Université du Luxembourg.“ Auf die Prozeduren im Ausland hätte das Bildungsministerium darüber hinaus sowieso keinen Einfluss. Die Bedenken des ORK bleiben demnach weiterhin bestehen: „Il faut se demander quelle est la disposition d’esprit du jeune qui doit réviser pendant trois mois et reprendre le lendemain de l’examen, soit en classe de redoublement, soit dans un nouvel environnement d’une université, soit se retrouver sans rien du tout ?“ Das ORK betont in seinem Bericht zudem, dass Jugendliche, die nach der Hochschulreife keiner Ausbildung oder Arbeit nachgehen, weder über die Erziehungsberechtigten und die Zukunftskees versichert sind noch befugt sind, Praktika zu absolvieren.


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