Die deutsche Polizei erfasst den antisemitischen Charakter von Straftaten nur lückenhaft. Die Statistik zu antisemitisch motivierter Hasskriminalität sei daher unvollständig. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die am vergangenen Dienstag in Berlin vorgestellt wurde. Sie war vom „Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus“ (RIAS) in Auftrag gegeben worden. Untersucht wurde, wie einheitlich und mit welchem Verständnis antisemitische Straftaten polizeilich erfasst und inwieweit die Perspektiven Betroffener berücksichtigt werden. „Die Studie zeigt, dass nicht immer alle Formen von Antisemitismus – etwa israelbezogener Antisemitismus – von Polizist_innen erkannt werden“, so der RIAS zu den Resultaten. Zwar existiere mit der Arbeitsdefinition der „International Holocaust Remembrance Alliance“ (IHRA) eine formale Rahmenvorgabe, was als Antisemitismus zu werten sei, diese finde in der Praxis aber nur begrenzt Anwendung („Mangelnde Wahrnehmung“; woxx 1533). „In der praktischen Erfassung kann dies zu Fehlzuordnungen und Verzerrungen führen, zumal politisch motivierte Kriminalität im Arbeitsalltag der Polizei vergleichsweise selten vorkommt und das Wissen und die Sensibilität der Beamt_innen bezüglich Antisemitismus stark variieren“, heißt es im Fazit der Studie. Betroffene von Antisemitismus erlebten den Kontakt mit der Polizei mitunter als wenig unterstützend und als frustrierend. Eine entsprechende Studie zur Situation in Luxemburg steht noch aus.
Droits humains : Le fonds souverain norvégien lâche Socfin
Après le fonds de pension suisse BVK, le fonds souverain norvégien se désengage de ses investissements dans Bolloré. En cause, les atteintes présumées aux droits humains liées aux activités de la multinationale luxembourgeoise Socfin, dont le financier français contrôle un tiers des parts. Le fonds souverain norvégien a annoncé le 26 février...

