Bienensterben und Insektizide: Warten auf Brüssel

von | 21.08.2017

Seit Jahren wird ein generelles Verbot der für Bienenvölker gefährlichen Insektenschutzmittel diskutiert.

(Foto: Wkimedia Commons)

Spätestens, seit es im April 2008 im baden-württembergischen Oberrheingraben zu einem großen Bienensterben kam, sind die schädlichen Wirkungen der Neonicotinoide einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Damals waren mehr als 11.000 Völker betroffen, weil sie dem Wirkstoff Clothianidin ausgesetzt waren, der in der Region zur Mais-Saatgutbeizung eingesetzt wurde. Dieses Produkt der Firma Bayer ist eines von sieben Insektiziden auf Neonicotinoid-Basis, die seit Anfang der 1970er-Jahre auf dem Markt sind.

In der Folge gab es mehrere Versuche, den Gebrauch dieser Wirkstoffe zu verbieten oder zumindest einzudämmen. Denn Neonicotinoide hatten zum Zeitpunkt des erwähnten Vorfalls einen Marktanteil von weltweit 24 Prozent bei Insektenschutzmitteln und waren in 120 Ländern zugelassen. Bei Beizmitteln lag der Anteil sogar bei 80 Prozent. Der Umsatz beider Produktgruppen betrug 2009 weltweit 2,5 Milliarden US-Dollar.

Frankreich verbietet

In Frankreich wurde im Frühsommer letzten Jahres ein Gesetz verabschiedet, das den Gebrauch von Neonicotinoiden in der Landwirtschaft ab dem 1. September 2018 verbietet. Infolge des Machtwechsels in Frankreich stand das Gesetz zeitweilig auf der Kippe, doch hat Präsident Emmanuel Macron erst kürzlich seinen Willen bekräftigt, an den entsprechenden Beschlüssen des Biodiversitätsgesetzes vom Juli 2016 festzuhalten.

Zuvor hatte es auf EU-Ebene Diskussionen um den Einsatz von Neonicotinoiden gegeben, die aber zu keiner einheitlichen Regelung geführt hatten.

Seit 2013 gilt ein partielles Moratorium für einige der betroffenen Substanzen, doch für ein generelles Verbot konnte noch keine Einigung erzielt werden. Und im März dieses Jahres kündigte die EU-Kommission – nach neuen wissenschaftlichen Bewertungen – an ein Verbot von Neonicotinoiden anzustreben, von dem lediglich die Nutzung in geschlossenen Treibhäusern ausgenommen sein soll.

Angesichts dieser Entwicklungen hat der CSV-Abgeordnete Marcel Oberweis an die Ministerin für Umwelt, Carole Dieschbourg, und den Minister für Landwirtschaft und Konsumentenschutz, Fernand Etgen, u.a. die Frage gerichtet, wann die Luxemburger Regierung ein entsprechendes Verbot zu erlassen gedenkt.

Mit Verweis auf eine EU-Regelung aus dem Jahre 2009, der zufolge ein nationales Verbot für Substanzen, die europaweit zugelassen sind, nicht ohne weiteres zulässig ist, präzisierten die beiden MinisterInnen in ihrer Antwort, dass das französische Biodiversitätsgesetz von 2016 nur einen Hebel darstellt, um auf die gesetzlichen Regelungen im Bereich des Marktes für Pflanzenschutzmittel einwirken zu können. In Luxemburg werden der Vertrieb und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch das Gesetz vom 19. Dezember 2014 geregelt, das folglich geändert werden müsste.

Allerdings setzen die beiden Regierungsmitglieder auf eine europäische Lösung, nicht zuletzt, weil es, so die Begründung, auf nationaler Ebene wenig effiziente Kontrollmittel zur Überwachung eines solchen Verbots gibt.

Immerhin machen sie die Zusage, die von der Kommission ins Auge gefassten Einschränkungen gegen die in den Neonicotinoiden enthaltenen Wirkstoffe zu unterstützen und sich in der Folge auch für ein generelles Verbot einzusetzen.

Was die tatsächliche Bedrohung der Bienenvölker hierzulande anbelangt, sind die MinisterInnen eher optimistisch: Im Frühjahr 2017 wurden etwa zwanzig Prozent weniger Bienenvölker gezählt als Anfang Winter 2016. Dieser Wert sei eher „mittelmäßig“, denn in den Vorjahren lag die Quote zwischen neun und 34 Prozent. Ein Absterben von etwa zehn Prozent der Völker gelte als normal.

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