Die luxemburgische Regierung ist nicht begeistert vom Tiny House-Konzept. In vielen Gemeinden verhindern Gemeinderegulierungen das Aufstellen und Bewohnen solcher Wohnformen.

Foto: Nicolás Boullosa
Es gibt Bücher, Fernsehshows und natürlich ungezählte social media-Seiten über die winzigen Häuser, die als Tiny Houses bezeichnet werden. Die Idee ist es, mit wenig Raum und Besitztümern glücklich zu werden und ein umweltfreundlicheres Leben zu führen. Ob letzteres immer der Fall ist, ist gerade im Bezug auf den Energieverbrauch eher nicht so – ein kleines Häuschen bedeutet nämlich auch wenig Platz zum Dämmen. Dennoch gibt es Menschen, die sich für ein Leben auf kleinstem Raum interessieren.
So auch der DP-Abgeordnete Max Hahn, der der Regierung eine parlamentarische Anfrage zum Thema „alternative Wohnformen“ stellte. Die Antworten von Wohnbauminister Henri Kox (Déi Gréng) und Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) fallen jedoch negativ aus. Auch wenn ein Tiny House kein Fundament habe und grundsätzlich wieder wegbewegt werden könnte, so zählt es trotzdem als vollwertige Konstruktion und ist damit genehmigungspflichtig. Das bedeutet, dass drei Gemeindereglemente das Aufstellen von Tiny Houses beeinflussen: das Baureglement der jeweiligen Gemeinde, der Plan d’aménagement général (PAG) sowie der Plan d’aménagement particulier (PAP).
So dürfte es wohl in kaum einer Gemeinde möglich sein, ein Tiny House aufzustellen: Für Wohnungen besteht oft eine gewisse Mindestgröße, Gebäude müssen eine Mindestbreite oder eine minimale Anzahl an Geschossen aufweisen. PAG und PAP dienten außerdem dazu, eine „möglichst harmonische Entwicklung der Städte und Dörfer sowie eine gute Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger“ zu garantieren, wie die Minister*innen betonen. Angesichts so mancher Ansammlung von Architektursünden, die sich in Luxemburg „Cité“ schimpft, darf man sich allerdings fragen, wie ernst es mit diesen Zielen manchen Gemeinden ist.
Die beiden Regierungsmitglieder stellen ebenfalls in Frage, ob Tiny Houses über Einzelfälle hinaus eine Lösung für die Wohnungsproblematik in Luxemburg sein könnten. Allerdings verschließt man sich kleineren Lösungen nicht vollkommen: Den Gemeinden wird geraten, eine möglichst niedrige Mindestbreite für Reihenhäuser vorzugeben. Ein fünf Meter breites Reihenhaus mit einem kleinen Garten könne eine attraktive Alternative zur Wohnung sein, so die Minister*innen. Grundsätzlich sei das Ziel, möglichst viel Wohnfläche und Wohnqualität auf möglichst wenig Grundfläche zu schaffen.
Aktuell strebe die Regierung keine Gesetzesreform an, um „alternative Wohnungstypologien“ zu ermöglichen, sondern beschränke sich auf Beratung und Sensibilisierung – die Gemeindeautonomie geht wie so oft vor. Eine Siedlung mit Tiny Houses sehen die Minister*innen ebenfalls kritisch, denn hier könnte der Fall eintreten, dass trotz kleiner Wohnfläche viel Bauland verbraucht würde.