Am 6. April gab die Europäische Kommission bekannt, dass der zweite Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Luxemburg ausgelöst wurde. Im EU-Jargon heißt das, dass die Kommission nun eine „mit Gründen versehene Stellungnahme“ an Luxemburg gerichtet hat. Dies, weil eine Änderung der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nicht vollständig umgesetzt worden ist. Darin wurden Mindestanforderungen an die Energieeffizienz neuer Gebäude festgelegt. Auch Regelungen für Elektromobilität und Ladestationen sowie neue Vorschriften für Inspektionen von Heizungs- und Klimaanlagen sind darin zu finden. Luxemburg hätte bis zum 10. März 2020 Zeit gehabt, die neue Regelung umzusetzen. Das ist jedoch immer noch nicht passiert, was angesichts der aktuellen Lage und der Tatsache, dass hierzulande der Großteil des Gasverbrauchs auf nicht-effiziente Häuser zurückgeht, doch etwas peinlich ist. Luxemburg hat nun zwei Monate Zeit, der Kommission zu antworten. Ist die Replik der Regierung nicht zufriedenstellend, muss sie mit einer Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union rechnen.
« Il faut assurer l’effectivité de la directive »
L’Initiative pour un devoir de vigilance et la Commission consultative des droits humains (CCDH) ont présenté dix recommandations afin d’assurer « l’effectivité » de la transposition de la directive européenne sur le devoir de vigilance. Actuellement, les victimes de violations de droits humains ou environnementaux survenues au long des...

