Erstes EuGH-Urteil über Netzneutralität: Nulltarif nur für bestimmte Apps ist nicht erlaubt

von | 15.09.2020

In dem ersten Urteil, das sich mit der Netzneutralitätsverordnung der EU beschäftigt, bekräftigt der Europäische Gerichtshof das, was Netzaktivist*innen schon lange fordern: Mobilfunkprovider dürfen bestimmte Apps oder Dienste nicht bevorzugen.

Die ungarische Telekommunikationsgesellschaft Telenor bietet Tarife an, wie sie vielerorts existieren: Die Kund*innen zahlen ein Abo für Mobilfunk und haben darin ein bestimmtes Datenkontingent, das sie innerhalb eines Monats aufbrauchen können. Doch manche Apps werden nicht zum Datenverbrauch gezählt. So können die Kund*innen beispielsweise so viel Spotify hören oder Netflix schauen, wie sie wollen, ohne dass dies ihr Datenvolumen beeinflusst. Die Nutzung anderer Streamingdienste fällt jedoch nicht unter den „Nulltarif“ und wird abgerechnet. Ist das Datenvolumen für einen Monat aufgebraucht, wird der Zugang gedrosselt – das gilt nicht für die „Nulltarif“-Apps.

Eine ungarische Behörde hat Telenor diese Praxis mit Verweis auf die in Europa geltende Netzneutralität untersagt. Der Fall landete vor einem ungarischen Gericht, das daraufhin den EuGh um eine Vorabentscheidung ansuchte. Heute morgen hat der EuGH erklärt, dass die Tarife von Telenor die Rechte der Nutzer*innen in Bezug auf die Netzneutralität verletzen.

Das Prinzip der Netzneutralität bedeutet, dass alle Daten gleich behandelt werden müssen. Das soll nicht nur Zensur verhindern – theoretisch könnte ein Internetprovider unliebsame Websites verlangsamen oder ganz sperren – sondern auch dafür sorgen, dass es keine unfairen Vorteile für manche Services gibt. Von den „Nulltarif“-Angeboten profitieren jedoch vor allem die Platzhirsche. Die kleine, oftmals unabhängigere oder gar unkommerzielle Konkurrenz hat das Nachsehen.

Der Beschluss auch in Luxemburg Wellen schlagen. Die drei Mobilfunkanbieter Post, Tango und Orange bieten alle drei Tarife an, für die „Nulltarif“-Optionen dazugekauft werden können. Damit können dann Apps wie Youtube, Spotify, Instagram unlimitiert oder mit mehr Datenvolumen als eigentlich vorgesehen genutzt werden. Orange bietet sogar ein Abo des Musikstreamingdienstes Deezer an und erlässt Kund*innen, die dieses über Orange abschließen, die Kosten für den anfallenden Datentransfer. In seinem aktuellsten Bericht über die Netzneutralität in Luxemburg hat das ILR sich auch „Nulltarif“-Angebote angeschaut, ist jedoch zum Schluss gekommen, dass diese nicht gegen die Netzneutralitätsverordnung der EU verstoßen. Ob sich diese Einschätzung mit dem Urteil des EuGH noch halten lässt, hängt wohl vor allem an juristischen Spitzfindigkeiten.

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