In dem ersten Urteil, das sich mit der Netzneutralitätsverordnung der EU beschäftigt, bekräftigt der Europäische Gerichtshof das, was Netzaktivist*innen schon lange fordern: Mobilfunkprovider dürfen bestimmte Apps oder Dienste nicht bevorzugen.
Die ungarische Telekommunikationsgesellschaft Telenor bietet Tarife an, wie sie vielerorts existieren: Die Kund*innen zahlen ein Abo für Mobilfunk und haben darin ein bestimmtes Datenkontingent, das sie innerhalb eines Monats aufbrauchen können. Doch manche Apps werden nicht zum Datenverbrauch gezählt. So können die Kund*innen beispielsweise so viel Spotify hören oder Netflix schauen, wie sie wollen, ohne dass dies ihr Datenvolumen beeinflusst. Die Nutzung anderer Streamingdienste fällt jedoch nicht unter den „Nulltarif“ und wird abgerechnet. mehr lesen / lire plus