EU-Afrika-Erpressungsgsgipfel

von | 16.11.2015

Bekämpfung der Fluchtursachen, Rückführung von Flüchtlingen, Kampf gegen Menschenschmuggler … In dieser Reihenfolge wollen die EU und die afrikanischen Staaten den am Donnerstag in La Valetta beschlossenen „Aktionsplan“ abarbeiten. Zum ersten und wesentlichsten Punkt wurde eigentlich nichts festgehalten. Das wäre zum Beispiel eine von Fairness geleitete Handelspolitik, die u. a. darauf verzichtet, den Westafrikanern die letzten Fischbestände vor ihren Küsten wegzufischen. Oder ein Verzicht auf die Economic Partnership Agreements, die die schwachen afrikanischen Wirtschaften zu einer weitgehenden Öffnung ihrer Märkte zwingen. Neues Geld gibt es zwar, aber vor allem für den „Kampf gegen illegale Migration“, also z. B. für Rückführungsabkommen. Die afrikanischen Staaten verpflichten sich, illegal in die EU eingereiste Landsleute zurückzunehmen. Tun sie es nicht, gibt es nicht nur keine neuen Mittel, sondern auch die klassische Entwicklungshilfe kann dann zurückgefahren werden. Geld gibt es, wenn Landesgrenzen besser geschützt oder Transitzentren entlang der Fluchtrouten eingerichtet werden. Immerhin: Legale Wege in die EU sollen „erweitert“ und die Universitäts-Austauschprogramme bis 2016 verdoppelt werden. Die Gebühren für Auslandsüberweisungen von Afrikanern in der EU sollen bis 2030 (!) auf maximal drei Prozent begrenzt werden. Bis dahin werden die hiesigen Banken weiter kräftig an den mehrstelligen Milliardenbeträgen, die emigrierte AfrikanerInnen jährlich in die Heimat überweisen, mitverdienen.

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