Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Hand drauf
Wer als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Luxemburg gelangt, genießt besondere Rechte. In manchen Fällen muss aber zunächst einmal das Alter überprüft werden. Die Methoden, mit denen das geschieht, sind nicht unumstritten.

Bei Altersfeststellungen wird in Luxemburg vor allem auf Röntgenaufnahmen der Hand zurückgegriffen, die anschließend mit Referenzbildern verglichen werden. (Foto: David Corry)
„Was macht Luxemburg im Fall von sogenannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, bei denen medizinische oder andere berechtigte Zweifel bestehen, ob sie überhaupt noch minderjährig sind?“, wollte der ADR-Abgeordnete Fernand Kartheiser in einer parlamentarischen Anfrage vom vierten September von der Regierung wissen.
„Das Asylgesetz sieht die Möglichkeit vor, im Fall von Zweifeln an der Minderjährigkeit eines Jugendlichen eine medizinische Untersuchung durchzuführen“, heißt es in der Antwort der Regierung. mehr lesen / lire plus