Gratis öffentlicher Transport: Nicht alle klatschen mit

Der öffentliche Transport ist ab März 2020 in Luxemburg gratis. Warum legal nicht gleich fair ist – und warum mitzudenken gut wäre.

Foto: Wikimedia

Es ploppt auf den Anzeigetafeln im Bus auf, es steht auf der Internetseite der „Mobilitéitszentral“: Wer nach dem 1. März 2019 ein Jahresabo (2. Klasse) abgeschlossen hat, kommt nicht in den Genuss des vollen Preisvorteils, da Luxemburg im März 2020 den Freifahrtschein einführt. Eine Teilerstattung gibt es nicht. Hochgerechnet verlieren Kund*innen, die sich noch im Juni für ein Jahresabo der zweiten Klasse für das gesamte Streckennetzwerk entschieden haben, 147 Euro. Bei einem vergleichbaren Jahres-Kurzstreckenabo sind es insgesamt 73 Euro. Die Kosten bei RegioZone-Abos fallen höher aus: Regio Zone 1-Jahresabonnent*innen zahlen aufgerundet 250 Euro, ohne Gegenleistung. Die Regio Zone 2-Abonennt*innen 397 Euro – um nur ein paar Beispiele zu nennen. Die Betroffenen kommen damit unterm Strich jedoch immer noch besser weg als wenn sie sich für den Zeitraum ein reguläres Monatsabo zulegen müssten. Aus dem Grund werden auch erst ab dem 1. Juli keine Jahresabos mehr verkauft – denn ab jetzt würde man draufzahlen.

Der Hinweis auf diesen Verkaufsstopp fehlt allerdings sowohl auf der Website der „Mobilitéitszentral“ als auch auf der App. Auch sind die zum Download bereitgestellten Formulare zur Beantragung eines Abonnements veraltet – sie stammen aus dem Vorjahr. Inwiefern die Mitarbeiter*innen an den Schaltern – nur dort kann man Jahresabos abschließen – die Kundschaft ausreichend über die Umstände informieren, bleibt zu prüfen.

Auch wenn die Kund*innen jetzt nicht mehr dazu animiert werden für eine Dienstleistung zu zahlen, die noch während der Vertragslaufzeit kostenlos wird, so stößt der Zwang zum Monatsabo doch auf Unverständnis. Die Monate bis zum März 2020 sind nämlich teurer als die Monatsrate, die bislang per Jahresabo zu zahlen waren: Acht Monatsstreckenabos für 200 Euro statt ein Jahresstreckenabo von 12 Monaten für 220 Euro – das klingt so als hätte jemand den Dreisatz verlernt.

Weil die Betreiber*innen sich zudem als unfähig erweisen, bis zum Tage X gestaffelte Abos anzubieten, müssen die Betroffenen ihr Abo monatlich erneuern, beziehungsweise dürfen sie es nicht versäumen die nächste Fahrkarte am richtigen Tag zu entwerten, um nicht unfreiwillig zur Schwarzfahrer*in zu werden. Warum über die genannten Alternativen nicht früher nachgedacht und der bevorstehende Stunk offensichtlich nicht mitbedacht wurde, dürfte der Tatsache geschuldet sein, dass der Gratistransport überraschend und vor allem schneller kam, als es den Verantwortlichen lieb sein konnte.

Grundsätzlich ist die geplante Vorgehensweise legal. Nach Artikel 4.4 der ministeriellen Verordnung vom 14. Juli 2017 heißt es: „Les titres de transport qui n’ont pas été utilisés ou n’ont été utilisés que partiellement ne donnent pas droit à remboursement.” Die „Union luxembourgeoise des consommateurs” (ULC) drückt in einer Pressemitteilung dennoch ihr Unbehagen bezüglich der Prozedur aus. Sie spricht von einer Abzocke seitens des Transportministeriums und wundert sich, dass beispielsweise bei der Automobilsteuer eine Teilerstattung des Preises einer Vignette möglich sei, nicht aber beim öffentlichen Transport.


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