Informationszugang: Transparenz für Zebrastreifen

von | 17.03.2022

Die Commission d’accès aux documents hat der Stadt Luxemburg aufgetragen, ihre Dokumente über illegale Zebrastreifen öffentlich zu machen.

Was lange währt, wird vielleicht nicht gut, aber immerhin offengelegt: Anfang März hat die Commission d’accès aux documents (CAD) beschlossen, dass die Stadt Luxemburg ihre Dokumente zur Sicherheit von Zebrastreifen veröffentlichen muss. Die Vorgeschichte ist ziemlich lang. Im Sommer führte das Zentrum fir Urban Gerechtegkeet (ZUG) mittels Crowdsourcing eine Untersuchung der Zebrastreifen der Hauptstadt durch. Ergebnis: Fast ein Drittel der Fußgänger*innenüberwege sind näher als fünf Meter an Parkplätzen, was die Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt.

Verkehrsschöffe Patrick Goldschmidt (DP) behauptete daraufhin am 15. November in einer Gemeinderatssitzung, es seien lediglich 32 oder 37 Zebrastreifen nicht konform, das habe eine interne Untersuchung der Stadtverwaltung ergeben. Außerdem gebe es eine Vereinbarung zu dem Thema zwischen der Stadt Luxemburg und dem Verkehrsministerium. Das ZUG reagierte mit einem virtuellen Adventskalender, der Fotos von nicht-konformen Zebrastreifen zeigte – wesentlich mehr als 37. Am 6. Dezember fragte das Kollektiv nach dem Informationsfreiheitsgesetz die internen Dokumente der Stadt und die Vereinbarung mit dem Ministerium an. Die Antwort: Nein, die Dokumente sind intern und somit geheim. Das ZUG gab jedoch nicht klein bei und legte Beschwerde bei der CAD ein.

CC BY 2.0. Horia Varlan/flickr

Erfundene Vereinbarung muss nicht veröffentlicht werden

Die Entscheidung der CAD betrifft jedoch nicht nur die Dokumente über Zebrastreifen, sondern verpflichtet Gemeinden grundsätzlich zu mehr Transparenz: Weder Protokolle von Schöffenratssitzungen noch Dokumente, die Auswirkungen auf die Bewohner*innen und Besucher*innen der Stadt haben, dürfen geheimgehalten werden. Ein Dokument muss die Stadt Luxemburg jedoch nicht herausrücken: Die Vereinbarung mit dem Ministerium. Der Grund dafür ist aber besonders peinlich: Ein solches Dokument existiert überhaupt nicht.

Beim ZUG freut man sich über dieses Ergebnis: „Wir freuen uns sehr über die Entscheidung der CAD, die eine enorme Ermutigung und eine wertvolle Unterstützung darstellt. Gegenüber einer schwerfälligen Verwaltung aus Fachleuten sind wir eine kleine Gruppe freiwilliger Bürger, die sich für das Gemeinwohl einsetzen. Selbst David wurde dafür bezahlt, gegen Goliath zu kämpfen“, so Federico Gentile vom ZUG in der Pressemitteilung des Kollektivs. Allerdings mahnen die Aktivist*innen an, dass die Sicherheit von Fußgänger*innen in der Hauptstadt immer noch stark vernachlässigt werde, die nicht-konformen Zebrastreifen seien hierfür nur ein Indikator. „Die Stadt hat unseres Wissens keinen der von der ZUG gemeldeten Zebrastreifen in Ordnung gebracht, nicht einmal die 32 oder 37, die sie selbst für illegal halten, obwohl ein Farbanstrich oftmals ausreichen würde“, so Gentile weiter.

Spannend – und vermutlich auch peinlich für den Schöff*innenrat – wird es, wenn die Stadt der Aufforderung der CAD nachkommt und ihre internen Dokumente veröffentlicht. Dann wird sich nämlich feststellen lassen, nach welchen Kriterien die Stadt die Konformität der Zebrastreifen erhoben hat – oder ob die Zahl, die Goldschmidt genannt hat, ähnlich aus der Luft gegriffen war wie die angebliche Vereinbarung mit dem Verkehrsministerium.

Das ZUG haben wir in Ausgabe 1662 ausführlich vorgestellt.

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