Inklusion: „Beunruhigende Praktiken“

von | 09.07.2020

Erniedrigender Umgang, Freiheitseinschränkung, Eingriff in die Privatsphäre, Zwangsmedikation – in luxemburgischen Strukturen für Menschen mit Behinderung keine Seltenheit. Mittels eines gemeinsamen offenen Briefs wollen die konsultative Menschenrechtskommission (CCDH), das Centre pour l’égalité de traitement (CET) und der Ombudsman verstärkt für diesen Missstand sensibilisieren. Die „beunruhigenden Praktiken“, von denen darin die Rede ist, seien weder konform mit der UN-Behindertenrechtskonvention noch mit den Menschenrechten. Auf schlechte Intentionen seien sie nicht zurückzuführen; vielmehr sei mangelndes und unzureichend geschultes Personal der Grund, so Juristin Fabienne Rossler (CCDH) am Donnerstag der Presse gegenüber. Um die Problematik, die sich mit der sanitären Krise zusätzlich verschärft hat, in den Griff zu bekommen, fordern CCDH, CET und Ombudsman eine externe Kontrollinstanz. Dafür bedürfe es aber keiner neuen Struktur: Bereits durch eine Ausweitung der Kompetenzen des Ombudsman könne diese Aufgabe bewerkstelligt werden. Rossler betonte die Notwendigkeit, sowohl Betroffene in Entscheidungen mit einzubeziehen als auch sämtliche zuständigen Akteure. Im Idealfall solle die Regierung nur Empfehlungen aussprechen, die interne Organisation jedoch den Verantwortlichen in Strukturen überlassen, fügte Ombudsfrau Claudia Monti dem hinzu.

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