Kein europäisches Verbot von CBD-Produkten in Sicht

Bis vor kurzem drohten die beliebten Hanfprodukte mit dem nicht-psychoaktiven Inhaltsstoff CBD in der EU verboten zu werden. Durch ein rezentes Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist die Lage jetzt jedoch anders.

Cannabidiol (CBD) ist eine chemische Substanz, die natürlich in der Hanfpflanze vorkommt. Der Stoff gilt, anders als Tetrahydrocannabinol (THC) – dem der Hauptanteil der psychoaktiven Wirkung von Cannabis zugesprochen wird –, nicht als psychoaktiv. Dafür aber als entkrampfend, entzündungshemmend und angstlösend. Seit einigen Jahren werden vermehrt Produkte verkauft, in denen CBD, jedoch kaum THC vorkommt: Blüten und Öle, aber auch eine große Palette an Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika.

Nahrungsmittel bei denen nicht nachgewiesen werden kann, dass sie vor dem 15. Mai 1997 in der EU konsumiert wurden, müssen ein spezielles Zulassungsverfahren durchlaufen, in dem bestätigt wird, dass sie sicher sind: Sie gelten als „Novel Food“. Eben ein solches Verfahren lief für mehrere CBD-Produkte. Im Juli 2020 stoppte die EU-Kommission die Untersuchungen, weil Extrakte aus der Hanfblüte angesichts des UN-Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel als ebensolche zu bewerten wären.

Der Abgeordnete Jeff Engelen (ADR) wollte in einer parlamentarischen Anfrage wissen, was der Stand der Dinge sei und wie die luxemburgische Regierung diese Problematik sieht. Würde Engelen die woxx lesen, wäre ihm die parlamentarische Anfrage vielleicht erspart geblieben: Bereits am 19. November berichteten wir in unserer Printausgabe vom Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH), das CBD als nicht-psychoaktiver Stoff einstuft. Auf dieses Urteil beziehen sich auch Justizministerin Sam Tanson (Déi Gréng) und Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) in ihrer gemeinsamen Antwort. Eine ähnliche Frage stellte Gusy Graas (DP), er erhielt die gleiche Antwort wie Engelen, allerdings auf Französisch.

Nach dem Urteil des EuGH hat die Kommission ihre Meinung revidiert und mitgeteilt, dass CBD-Extrakte von jedem Teil der Hanfpflanze als Lebensmittel betrachtet werden können und somit über das Novel Food-Verfahren zugelassen werden können. Dem Verkauf von CBD-haltigen Produkten steht somit erst einmal nichts merh im Weg.


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