Klimapakt 2.0: Gemeinden gegen Klimakrise

Nach einer halbjährigen Zwangspause gibt es nun wieder einen Klimapakt mit den Gemeinden. Mit mehr Geldmitteln und besserer Bürger*innenbeteiligung können die Kommunen den Kampf gegen die Klimakrise angehen. Das entsprechende Gesetz wurde am Mittwoch vom Parlament angenommen.

Bereits 2019 stand der Klimapakttag „im Zeichen des Klimapakt 2.0“. Es sollte dennoch noch zwei Jahre dauern, bis die langersehnte zweite Auflage in Kraft trat. (Fotos: myenergy/Studion Photography)

2020 konnte Luxemburg die stärkste Reduktion der Treibhausgase verzeichnen, die jemals gemessen wurde. Um 17 Prozent ging der Ausstoß von CO2, Methan und anderen klimaschädlichen Gasen zurück, wie das nationale Statistikinstitut Statec in seinem Bericht über die Entwicklung der Konjunktur, der diese Woche veröffentlicht wurde, feststellte. Dieser Rückgang ist jedoch leider nicht auf die Klimapolitik der Regierung zurückzuführen, sondern geht auf das Konto der Pandemie.

Die Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19, unter anderem der Lockdown, haben mit der Wirtschaft auch die Emissionen gebremst. Allerdings wird diese Reduktion nur von kurzer Dauer sein: Während das Statec für 2021 eine weitere Reduktion projiziert, so könnten die Emissionen 2022 bereits wieder höher sein, als es das Ziel für 2030 eigentlich erlaubt – je nachdem, wie gut sich die Wirtschaft erholt. Um die Klimakrise effizient zu bekämpfen, sind also weitere Maßnahmen vonnöten. Mit der neuen Version des Klimapaktes sollen die auf lokaler Ebene von den Gemeinden umgesetzt werden.

Der erste Klimapakt war ein Erfolgsmodell, so die Feststellung, die am Mittwoch, als das Gesetz für die Neuauflage beschlossen wurde, von so ziemlich allen Redner*innen zu hören war. Auf dem Papier ist diese Schlussfolgerung durchaus nachvollziehbar: Sämtliche Gemeinden Luxemburgs waren Teil des Klimapaktes, 96 Prozent von ihnen hatten die Zertifizierung abgeschlossen. Die Treibhausgasemissionen Luxemburgs hat das jedoch wenig beeindruckt: Eine signifikante Reduktion gab es in den Jahren vor der Pandemie nicht, sondern lediglich eine Stagnation. Ob die Situation ohne den Klimapakt vielleicht noch schlimmer gewesen wäre, lässt sich schwer beurteilen, auch hier gilt wie in der Pandemie das Präventionsparadox.

Mehr Geld und Ressourcen

Die zweite Version des Klimapaktes funktioniert ziemlich ähnlich wie die erste Auflage, die 2012 vom CSV-Umweltminister Marco Schank ersonnen wurde: Die Gemeinden unterschreiben einen Vertrag – den Klimapakt – mit der Regierung und erhalten Subventionen für Klimaschutzmaßnahmen. Die Höhe der Fördergelder wird anhand der Einwohner*innenzahl, aber auch je nach Anstrengungen bemessen. Die Gemeinden durchlaufen eine Zertifizierungsprozedur, die vom staatlich-privaten Joint Venture MyEnergy betrieben wird. MyEnergy richtet sich dabei wiederum nach den Kriterien, die von der NGO European Energy Award (EEA) festgelegt werden.

„Die wichtigsten Neuerungen sind die Einbeziehung der Bürger und lokaler Firmen sowie der Ausbau der Klimaberater, für die mehr Geld zur Verfügung steht“, erklärte der Berichterstatter des Gesetzes, Carlo Back, der woxx am Telefon. Der Déi-Gréng-Abgeordnete betonte ebenfalls, dass die Vorgabe, ein Mitglied des Schöff*innenrates als „Klimaschöff*in“ zu designieren, ein wichtiger Schritt sei, um die Einbindung in die Gemeindepolitik abzusichern.

„Die Gemeinden müssen ihre Ziele besser quantifizieren, die sind dann auch auf einem Dashboard öffentlich abrufbar. Das fördert den Wettbewerb zwischen den Gemeinden, wer am meisten für den Klimaschutz tut“, so Back weiter.

Interessanterweise ist von all diesen Neuerungen, die auch das Umweltministerium am Mittwochabend in einer Pressemitteilung anpries, nichts im Gesetzestext zu lesen. Diese Details sind in dem Vertrag, den Gemeinden und Staat abschließen, zu finden. Wer zum Beispiel wissen will, was Back und viele seiner Abgeordnetenkolleg*innen, die am Mittwoch zum Klimapakt 2.0 redeten, mit der Bürger*innenbeteiligung meinen, muss weit graben. Im Vertragstext findet sich ein Hinweis auf den Maßnahmenkatalog, der sich im Anhang des Vertrages findet.

Wer darf ins Klimateam?

Dort wird das „Klimateam“ beschrieben, das jede Gemeinde einsetzen muss: „Das Klimateam zur ressortübergreifenden Berücksichtigung von Energie-, Klima- und Umweltfragen besteht aus Vertretern von Politik, Gemeindeverwaltung, Bevölkerung und lokalen Wirtschaftsvertretern. Bei der Besetzung des Klimateams wird auf Ausgewogenheit in Bezug auf Gender und Alter geachtet.“ Wie genau die Auswahl der Mitglieder des Klimateams vonstatten gehen soll, ist nicht weiter beschrieben; eine spezielle Prozedur ist nicht vorgesehen. Allerdings soll „eine systematische Einbindung der Jugend“ gewährleistet werden.

Geleitet wird das Klimateam von dem*der Klimaschöff*in, sodass die Lokalpolitik doch eine recht starke Handhabe darüber hat, was in diesem partizipativen Gremium, dem lediglich eine begleitende Rolle zugestanden wird, diskutiert wird. Gegenüber der woxx gibt Back sich optimistisch, was die Einbindung von Firmen angeht: „Die können dort ihr Know-how zeigen und anbieten. Ich denke, es gibt viele lokale Betriebe, die gerade im Bereich energetische Sanierung und Renovierung mithelfen können.“

Da der erste Klimapakt Ende 2020 auslief, hätte die zweite Version eigentlich schon vor dem Jahreswechsel Gesetz werden sollen. Dazu kam es jedoch nicht, was zu Unmut führte, wie die woxx im März berichtete. Die Klimaberater*innen, die den Gemeinden bei Erstellung und Durchführung ihres Klimaplans zur Seite stehen sollen, können nämlich sowohl interne Mitarbeiter*innen als auch externe Freischaffende sein. Letztere hatten natürlich das Nachsehen: Sie konnten ein halbes Jahr nicht arbeiten. Die Gelder für die Umsetzung des Klimapaktes 2.0 werden zwar retroaktiv ausgezahlt – doch ein halbes Jahr Untätigkeit lässt sich nicht so leicht ersetzen.

In der Zwischenzeit war man aber nicht ganz untätig: Wie das Umweltministerium der woxx am 12. März – ein Tag nach Erscheinen unseres Artikels – mitgeteilt hat, wurden die externen Berater*innen in der Zwischenzeit geschult. Außerdem sei im Gesetz eine Transitionsphase vorgesehen, mit der „die bestehende Zertifizierung zwar nicht Eins zu Eins mitgenommen werden kann, [diese] jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Transition zu der neuen Zertifizierung darstellen kann.“

Einstimmig trotz Kritik

Die langsame legislative Prozedur hat die Regierung dann doch nicht so kaltgelassen, wie sie sich gab. Bereits Anfang April schrieb die Umweltministerin einen Rundbrief an die Bürgermeister*innen, um ihnen den neuen Klimapakt schmackhaft zu machen. Es bestand die Möglichkeit, den Vertrag bereits zu unterschreiben, um gleich bei Inkrafttreten des Gesetzes loslegen zu können. Im Parlament gab Dieschbourg an, bereits 58 Gemeinden hätten von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und 43 von ihnen hätten sich bereits für eine*n Klimaberater*in entschieden.

Die CSV-Abgeordneten Paul Galles und Ali Kaes betonten während der Parlamentsdebatte, dass sie das Berechnungsmodell für Subventionen, das auf der Zahl der Einwohner*innen beruht, ungerecht finden. „Es gibt eine Ungerechtigkeit zwischen Gemeinden, die viele Einwohner haben und Gemeinden, die eine große Fläche, aber wenig Einwohner haben. Auch die Fläche ist wichtig, deswegen hatten wir vorgeschlagen, diese in die Berechnung aufzunehmen“, so Kaes. Das Berechnungsmodell folgt allerdings jenem, das die CSV-geführte Regierung 2012 eingeführt hatte.

Marc Goergen (Piratepartei) kritisierte ebenfalls, dass manche Gemeinden sich Klimaschutzmaßnahmen trotz Subventionen nicht leisten könnten, während Myriam Cecchetti (Déi Lénk) darauf hinwies, dass die Punkte im Zertifizierungssystem des Klimapaktes nicht unbedingt mit eingesparten Emissionen korrespondierten. Trotz aller Kritik wurde das Gesetz einstimmig beschlossen. Nun liegt es also an den Gemeinden, den Klimaschutz lokal voranzutreiben – damit die Statec-Projektionen doch nicht eintreten.


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