Luxemburgs Militäroperationen: Viele, viele Einsätze!

Stillschweigend wurde der Projet de loi zu Militäreinsätzen überarbeitet. Der Grundton ist friedlicher, aber nicht friedlich genug.

Abgewrackt? Die friedenserhaltenden Blauhelm-Missionen wurden vor allem wegen ihres Symbolwerts in die Reform des Gesetzes über Auslandseinsätze aufgenommen. (Wikimedia; Efrain Gonzalez, US DoD; PD)

„Staatsterrorismus“, so nennt Jean Asselborn das Vorgehen des belarussischen Regimes gegen die Opposition. Der Luxemburger Außenminister nimmt im Allgemeinen kein Blatt vor den Mund, doch im Deutschlandfunk-Interview vor zwei Wochen überschritt er die Grenzen des in der internationalen Diplomatie Üblichen. Das erinnert an das Interview von 2011 im gleichen Sender, in dem er die Unterdrückung der Proteste gegen die Gaddafi-Diktatur als „Völkermord in höchster Potenz“ qualifizierte. In den Wochen danach kam es zu einer westlichen Militärintervention – ohne luxemburgische Beteiligung zwar, aber sozusagen mit Asselborns Segen.

Wir wollen auch Frieden

Damit sich die großherzogliche Armee künftig stärker an solchen Militärinterventionen beteiligen kann, war 2018 vom damaligen Armeeminister Étienne Schneider eine Reform des aus dem Jahr 1992 stammenden Gesetzes über Auslandseinsätze vorgelegt worden. Als sein Nachfolger François Bausch den betreffenden Projet de loi 7325 in der Chamberkommission vorstellte, hagelte es allerdings Kritik von allen Seiten (woxx 1520: Voir large !). So sollte unter anderem der Begriff „opérations pour le maintien de la paix“ (Friedenserhaltung) durch jenen von „missions de gestion de crise“ (Krisenmanagement) ersetzt werden. Außerdem sollte die Prozedur, um solche Missionen zu beschließen, vereinfacht werden, die Regierung sollte das Thema lediglich noch in der zuständigen Chamberkommission erörtern müssen. Mit einem solchen Gesetz würde das Parlament allen möglichen Interventionen Tür und Tor öffnen, noch dazu mit einer abgeschwächten demokratischen Kontrolle.

Mittlerweile jedoch gibt es Positives zu berichten: Unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit, haben Regierung und Parlament nachgebessert (in Form von Amendements parlementaires, die als nächste Etappe der Staatsrat begutachten wird). Am auffälligsten ist die Rückkehr des Begriffs der Friedenserhaltung in den Titel des Projet de loi: Es umfasst nun die Beteiligung Luxemburgs „à des opérations pour le maintien de la paix et des opérations de prévention, ainsi que de gestion de crise“. Allerdings erklärt der Artikelkommentar, diese Rückkehr sei symbolischer Natur – im Vordergrund steht also immer noch die Ausweitung des Gesetzes auf „kriegerische“ Missionen.

Eine weitere Neuerung ist, dass durch das Gesetz ausdrücklich auch zahlreiche Einsätze eher ziviler Natur abgedeckt sind, zum Beispiel Wahlbeobachtungsmissionen. Ausgenommen sind dagegen die logistische oder die finanzielle Beteiligung an „Operationen“. Die Änderung des Titels, der jetzt drei Typen von Operationen nennt, führt aber nicht zu einer entsprechenden Differenzierung der Entscheidungsprozeduren. Dafür ist – endlich – eine verstärkte parlamentarische Kontrolle für Kampfeinsätze vorgesehen: Zusätzlich zur Chamberkommission muss dann auch eine Debatte im Plenum stattfinden, eine Idee, welche Déi Gréng schon in der Vergangenheit favorisiert hatten.

Vom Herrenberg ans 
Minsker Meer?

Betrachtet man die Änderungen im Detail, so sind die Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Text unverkennbar, es bleiben allerdings zahlreiche Fragen offen. Die Ausklammerung der logistischen Unterstützung internationaler Interventionen zum Beispiel entspricht nicht der Realität moderner Kriegsführung. Der aktuelle Reformvorschlag erlaubt es der Regierung, im Alleingang eine Beteiligung dieser Art an einer Militäroperation zu beschließen. Handelt es sich dabei um eine Kriegshandlung, so gilt Luxemburg mit seiner logistischen Unterstützung nach internationalem Recht durchaus als Kriegspartei – mit allen Konsequenzen.

Die Sonderregelung für die Teilnahme an Operationen von schnellen Eingreiftruppen der Nato und der EU ist ebenfalls nicht unproblematisch. Aus Zeitgründen soll in solchen Fällen die Chamberdebatte erst nachträglich stattfinden – immerhin binnen drei Tagen nach der „Einberufung“. Es ist allerdings wenig wahrscheinlich, dass das kleine Luxemburger Kontingent als Speerspitze einer offensiven Nato-Mission auserkoren wird, und die EU-Battlegroups warten schon seit 15 Jahren auf ihren ersten Einsatz.

Eine wichtige Veränderung im Detail betrifft den Rahmen, in dem Operationen stattfinden können: Im ursprünglichen Reformvorschlag sollten alle möglichen multi- oder gar nur binationalen Ad-hoc-Allianzen zwecks „gestion de crise“ möglich sein. Das wird nun wieder eingeschränkt auf Operationen, für die es ein „internationales Mandat“ gibt, ausgeführt durch internationale Organisationen und „multinationale Gruppierungen“, denen Luxemburg „angehört“. Das dürfte schlimmstes militärisches Abenteurertum verhindern – wollte zum Beispiel ein Außenminister wirklich gemeinsam mit Litauen in Belarus militärisch intervenieren. Unklar ist aber immer noch, welche Organisationen und Gruppierungen gemeint sind und welche nicht. Immerhin, die neue Prozedur mit Chamberdebatte, normalerweise nur für Kampfeinsätze obligatorisch, gilt nun bei jeglicher Teilnahme an Operationen „multinationaler Gruppierungen“ – vielleicht, weil dieser Ausdruck den Autor*innen des neuen Textes selber suspekt ist.

Im Krieg mit Malis Opposition

Dass die Chamber das Recht hat, über sensible Operationen zu debattieren, nicht aber sie zu verhindern, ist ebenfalls unbefriedigend. Wenn, wie von Seiten des Ministers argumentiert wird, die Regierung auf eine parlamentarische Mehrheit angewiesen ist und sich kaum über eine ablehnende Position einfach hinwegsetzen kann, dann hätte die Reform genauso gut ein explizites Vetorecht vorsehen können. Auch die Abgrenzung der sensiblen Missionen ist möglicherweise unzureichend, insbesondere weil eine wichtige Klausel aus dem Text von 1992 gestrichen werden soll: Für friedenserhaltende Missionen wollte die UN-Tradition vernünftigerweise, dass alle Konfliktparteien im Zielland ihr Einverständnis geben. Das soll nun nicht mehr gelten, weil, wie das Ministerium in der Januarsitzung der Chamberkommission erläuterte, in Ländern wie Somalia, Libyen und Afghanistan die Situation zu unübersichtlich sei.

Das aber kann zu unerwünschten Szenarien führen. So kann die Regierung die Teilnahme an einer EU-Ausbildungsmission an einem „unübersichtlichen“ Ort ohne Chamberdebatte genehmigen. Falls sich die Lage vor Ort verschärft, kann die Luxemburger Armee in Kampfhandlungen verwickelt werden. In den Augen jener Konfliktparteien, die nicht um ihr Einverständnis für die Mission gebeten wurden, stünde Luxemburg dann als Aggressor da – eine Entwicklung, die die Regierung alleine verantworten müsste. Ein solches Szenario könnte schon in den kommenden Wochen aufgrund des Militärcoups in Mali durchaus Realität werden. Missionen, die gegen den Willen bestimmter Konfliktparteien im betroffenen Land beschlossen werden, sind sensibler Natur und sollten deshalb in jedem Fall die Prozedur mit Chamberdebatte durchlaufen.

Bedenklich ist auch die Gedankenlosigkeit, mit der die Autor*innen der Reform die Interessenverbände EU und Nato auf eine Stufe mit der Völkerrechtsorganisation UNO und der Staatenkonferenz „Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ (OSZE; letztere gilt als regionale UN-Struktur) stellen. Alle vier werden abstrakt als internationale Organisationen bestimmt; an von ihnen koordinierten Nicht-Kampfeinsätzen kann Luxemburg also ohne Chamberdebatte teilnehmen. Das für jeden Einsatz erforderliche „internationale Mandat“ kann ebenfalls von einer beliebigen dieser Organisation kommen. Das verkennt, dass laut UN-Charta nur der Sicherheitsrat für die Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zuständig ist. Immerhin ist, bei allen Unzulänglichkeiten, die UNO der gesamten Weltgemeinschaft verpflichtet, wohingegen Nato und EU selektive Bündnisse mit Eigeninteressen sind.

Interventionen und Chaos

Seit dem Ende des Kalten Krieges häufen sich die Fälle, in denen Länder oder Bündnisse militärische Interventionen gänzlich ohne UNO-Mandat oder auf einer zweifelhaften Basis vornehmen (online-woxx: Rwanda, Kosovo et le chemin de l’enfer). So geschehen in Libyen 2011 mit einer „humanitären Intervention“ gegen die Gaddafi-Diktatur: Eine von der Nato angeführte Ad-hoc-Koalition nutzte eine UN-Resolution zum Schutz der Zivilbevölkerung „mit allen notwendigen Mitteln“, um während acht Monaten Luftangriffe gegen das Regime durchzuführen. Abgesehen von der Absetzung Gaddafis war die Bilanz des Eingriffs ein Desaster: Der Bürgerkrieg in Libyen dauert immer noch an und die gesamte Sahelregion, unter anderem Mali, wurde destabilisiert.

Die Schwächung der UNO mag im kurzfristigen Interesse der Großmächte und des Machtblocks EU sein, doch sie untergräbt den internationalen Rechtsrahmen und die multilaterale Gesprächskultur. Daran tragen China, die USA, Russland und nicht zuletzt die Nato mehr Schuld als die EU oder Luxemburg. Nichtsdestotrotz ist der Versuch, mit dem jetzt vorliegenden Projet de loi Militärinterventionen zu banalisieren, ein Schritt in die falsche Richtung. Wenn schon eine Reform des legalen Rahmens für Armeeeinsätze, warum nicht sich künftig auf Operationen beschränken, die nach internationalem Recht unproblematisch sind: Territorialverteidigung im Rahmen von Nato und EU sowie externe Interventionen auf der alleinigen Basis von UN-Mandaten?


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